Vergütungen

Vergütungen 2020
in CHF 1000/Werte 2019 in Klammer Lohn Honorar Leistungsanteil Nebenleistungen Total 2020
Präsident Verwaltungsrat   135
(135)
  18
(18)
153
(153)
Übrige Mitglieder Verwaltungsrat 8 (8)   339
(375)
  24
(24)
363
(399)
Generaldirektor 396
(395)
  101
(103)
36
(36)
533
(534)
Übrige Geschäftsleitungsmitglieder 7 (7) * 2057
(2036)
  514
(528)
157
(171)
2728
(2735)

* Die Bezüge der Geschäftsleitungsmitglieder sind abhängig von der Grösse der Unternehmenseinheit und des Aufgabenportfolios.

Der Lohn entspricht dem Grundgehalt. Der Leistungsanteil umfasst den von der Zielerreichung abhängigen Teil des Gehalts (variable Lohnkomponente) sowie die Vergütung von Sonder­leistungen. Die Nebenleistungen umfassen beim Verwaltungsrat und bei der Geschäfts­leitung die Spesen- und Repräsentations­pauschalen. Bei der Geschäftsleitung sind es zusätzlich die Privatnutzung des Geschäftswagens sowie das Generalabonnement der SBB erster Klasse. 

Die Honorare der Mitglieder des Verwaltungsrats SRG umfassen die Vergütungen für die Tätigkeit im Verwaltungsrat SRG, in seinen Ausschüssen und Arbeitsgruppen (nationale Mandate) sowie die Vergütung der Arbeit der vier Regionalpräsidenten in den regionalen Gremien (nationale und regionale Mandate konsolidiert). Das Honorar des Präsidenten beträgt insgesamt 135’000 Franken. Dasjenige der übrigen Verwaltungsräte ohne Sonderfunktion je 32’000 Franken für das nationale Mandat. Zudem wird den Verwaltungsräten ein Sitzungsgeld von 1000 Franken für jede Ausschuss- und nationale Arbeitsgruppensitzung ausgerichtet. 

Der Vizepräsident und die Ausschussvorsitzenden erhalten eine Funktionszulage. Die Beträge beruhen auf den Jahresansätzen, die der Bundesrat mit Beschluss vom 21. Dezember 2007 für die Honorare des Präsidenten und der Verwaltungsratsmitglieder SRG ohne Sonderfunktionen empfohlen hat und die im Beschluss der Delegiertenversammlung vom 28. April 2008 (in der Fassung vom 24. Mai 2012) übernommen wurden. Die Delegiertenversammlung hat diesen Beschluss am 24. November 2017 konsolidiert, ohne dass materielle Änderungen vorgenommen wurden. Die Honorare für die Regionalpräsidenten werden von den Regionalräten festgelegt und betragen zwischen 24’000 und 40’000 Franken. 

Der Personalausschuss legt das Grundgehalt des Generaldirektors innerhalb des vom Verwaltungsrat genehmigten Gehaltsrahmens fest. Ausserdem bestimmt der Personalausschuss den Leistungsanteil des Generaldirektors je nach Erreichen der vom Verwaltungsrat beschlossenen Jahresziele. Für die übrigen Geschäftsleitungsmitglieder legt der Generaldirektor innerhalb des vorgegebenen Gehaltsrahmens die Grundgehälter und Leistungsanteile fest.

Genehmigung des Vergütungsberichts

Der Bundesrat hat sich am 23. November 2016 für eine Stärkung seiner Steuerungsmöglichkeiten bei Vergütungen des obersten Kaders in den bundesnahen Unternehmen und Anstalten ausgesprochen. Die Generalversammlung soll die Kompetenz haben, jährlich im Voraus eine Obergrenze des Gesamtbetrags für die Vergütungen des Verwaltungsrats und dessen Vorsitz sowie für die Vergütungen der Geschäftsleitung festzulegen. 

Die Bestimmungen zur maximalen Vergütung des SRG-Verwaltungsrats und dessen Vorsitz sowie für die Vergütung der SRG-Geschäftsleitung wurden deshalb per 1. Juli 2018 in die Statuten der SRG aufgenommen. Die Delegiertenversammlung genehmigt seither die maximale Vergütung für das Folgejahr, und sie genehmigt den vom Verwaltungsrat erstellten Vergütungsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr inklusive der Begründungen für allfällige Überschreitungen der maximalen Vergütung. 

Im November 2019 hat die Delegiertenversammlung für 2020 folgende maximale Vergütung genehmigt (in 1000 Franken):

  • VR-Präsident: 153,5
  • Übrige VR-Mitglieder (nationale Mandate): 396,5 
  • Geschäftsleitung: 3370,0 

Die effektiven Vergütungen 2020 betrugen (in CHF 1000):

  • VR-Präsident: 153,3
  • Übrige VR-Mitglieder (nationale Mandate): 363,4
  • Geschäftsleitung: 3260,8

Die effektiven Vergütungen im Jahr 2020 liegen damit unter den genehmigten maximalen Vergütungen.