Verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle
Der Verein SRG veranstaltet gemäss der Schweizerischen Bundesverfassung (BV), dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 24. März 2006, der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vom 9. März 2007 sowie der Konzession des Bundesrats vom 29. August 2018 Radio- und Fernsehprogramme und erbringt übrige publizistische Leistungen (Onlineangebot, Teletext, Angebot für das Ausland). Zu diesem Zweck betreibt der Verein das Unternehmen SRG. Die SRG steht mit ihrem Service-public-Angebot im Dienst der Allgemeinheit und verfolgt keinen Gewinnzweck.
Oberstes Organ des Vereins ist die Delegiertenversammlung. Der Verwaltungsrat hat die Oberleitung und die Oberaufsicht. Im Sinne des Vereinsrechts ist er der Vereinsvorstand.
Der Generaldirektor führt das Unternehmen im Rahmen der vom Verwaltungsrat an ihn übertragenen Kompetenzen zusammen mit der ihm unterstellten Geschäftsleitung. Am 24. April 2020 wählte die Delegiertenversammlung die Prüfgesellschaft BDO für ein weiteres Jahr zur Revisionsstelle für das Unternehmen (Stammhaus und Tochtergesellschaften).
Trägerschaft
Die Trägerschaft des Vereins SRG besteht aus vier Regionalgesellschaften:
- Verein SRG.D: Radio- und Fernsehgesellschaft der deutschen und rätoromanischen Schweiz
- Verein RTSR: Société de radiodiffusion et de télévision de la Suisse romande
- Genossenschaft Corsi: Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana
- Verein SRG.R: SRG SSR Svizra Rumantscha
Die Regionalgesellschaften SRG.D und RTSR setzen sich wiederum aus je sieben Mitgliedgesellschaften zusammen (wobei die SRG.R ebenfalls eine Mitgliedgesellschaft der SRG.D ist). 22'882 Personen aus allen Kantonen sind Mitglieder der Regional- oder der Mitgliedgesellschaften.
Die Regionalgesellschaften verankern die SRG in der Gesellschaft, regen die öffentliche Debatte über einen zeitgemässen Service public an und nehmen Einfluss auf die Ausrichtung und Qualität der Radio- und Fernsehprogramme sowie des übrigen publizistischen Angebots der SRG. Ihre Regionalräte
- bringen die gesellschaftlichen und kulturellen Anliegen der Regionen ein;
- nehmen Kenntnis von der Berichterstattung der Unternehmenseinheiten zur Qualität und zum Service public sowie von den Programmkonzepten;
- stellen dem Regionalvorstand Prüfungsanträge zu Programmkonzepten*;
- bestimmen die Delegierten und
- nehmen weitere Aufgaben wahr, soweit dafür nicht die Vereins- oder Genossenschafterversammlung oder der Regionalvorstand zuständig ist.
Die Regionalgesellschaften erfüllen die Aufgaben, die ihnen gemäss Artikel 4 der Statuten SRG zugewiesen werden. Die Vereinsstrategie, die an der Delegiertenversammlung vom 5. Dezember 2014 verabschiedet wurde, formuliert die Zielsetzungen. Die daraus abgeleiteten Massnahmen werden von den Regionalgesellschaften konkretisiert und umgesetzt. Die vier Regionalvorstände leiten die Regionalgesellschaften und wirken gemäss SRG-Statuten bei programmrelevanten Geschäften des Verwaltungsrats SRG mit.
Jede Regionalgesellschaft verfügt über einen repräsentativen konsultativen Publikumsrat, der den engen Kontakt zwischen den Programmverantwortlichen und dem Radio- und Fernsehpublikum sicherstellt und die Programmarbeit unterstützt, indem er Feststellungen, Vorschläge und Anregungen macht. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Publikumsräte treffen sich dreimal jährlich: Sie tauschen Erfahrungen aus, entwickeln Methoden oder Instrumente und koordinieren die Angebotsbeobachtungen. In jeder Sprachregion haben die Publikumsräte eine Ombudsstelle eingerichtet, welche die Beanstandungen des Radio- und Fernsehprogramms sowie des übrigen publizistischen Angebots behandelt.
Die Geschäftsstellen der Regionalgesellschaften werden von Regionalsekretärinnen oder -‑sekretären geführt. Sie treffen sich dreimal im Jahr zu einer Koordinationssitzung unter der Leitung des Zentralsekretärs.
Unternehmen
Das Unternehmen ist gleichbedeutend mit dem Konzern. Es umfasst das Stammhaus (Generaldirektion und Unternehmenseinheiten), das juristisch Teil des Vereins ist, und drei Tochtergesellschaften. Die Radio- und Fernsehprogramme sowie die übrigen publizistischen Angebote werden von den fünf Unternehmenseinheiten (Zweigniederlassungen) erstellt:
- Radiotelevisione svizzera (RSI)
- Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR)
- Radio Télévision Suisse (RTS)
- Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)
- SWI swissinfo.ch (SWI)
In der Generaldirektion sind die zentralen Führungs- und Stabsbereiche des Konzerns zusammengefasst. Die Stabsbereiche sind: Generalsekretariat, Medienstelle und Public Affairs. Die Führungsbereiche sind aufgeteilt in Business Support (Operationen, Entwicklung und Angebot, Business Unit Sport) und Management Support (Finanzen, Human Resources). Alle Bereiche sind dem Generaldirektor direkt unterstellt.
Die SRG hält an drei Gesellschaften eine Beteiligung von 100 Prozent. Es sind dies die Tochtergesellschaften SWISS TXT AG, die Technology and Production Center Switzerland AG (TPC) und die Telvetia SA. Alle drei sind nicht kotierte Gesellschaften (siehe Beteiligungsverzeichnis S. 189). Die Liquidation von TPC ist im Herbst 2020 beschlossen worden, die Telvetia SA ist derzeit inaktiv. Sie wird infolge ausstehender Forderungen bis 2025 weitergeführt und danach voraussichtlich liquidiert. Die Präsidentin oder der Präsident von SWISS TXT ist in der Regel ein Mitglied der SRG-Geschäftsleitung und wird wie der Verwaltungsrat von SWISS TXT durch diese bestimmt.
Die Tochtergesellschaft SWISS TXT ist das Multimedia-Kompetenzzentrum der SRG. Sie fokussiert sich auf IT-Infrastruktur-, Video- und Accessibility-Services (Untertitelung, Audiodeskription, Übersetzung in Gebärdensprache). Mit rund 270 Mitarbeitenden an sechs Standorten ist SWISS TXT in drei Sprachregionen der Schweiz vertreten. SWISS TXT bietet ihre Dienstleistungen sowohl internen als auch externen Kunden an.
Kapitalstruktur
Das Eigenkapital der SRG per 31. Dezember 2020 beträgt 402,3 Millionen Franken und setzt sich aus einer Grundreserve von 480 Millionen Franken sowie einer negativen Gewinnreserve von 77,7 Millionen Franken zusammen.
* Das Programmkonzept beschreibt die allgemeine Ausrichtung, die strategische Stossrichtung bezüglich Zielgruppen und Marktziele, die Grobstruktur des Inhalts und die Entwicklungslinien einer Programmkette (zum Beispiel Radio SRF 1), eines Programmbereichs (zum Beispiel Information) oder eines übrigen publizistischen Angebots (zum Beispiel Onlineangebot SWI swissinfo.ch). Es beruht auf dem Programmauftrag, den Anforderungen zur Programmqualität des RTVG und der Konzession sowie auf programmstrategischen Vorgaben des Verwaltungsrats.