Vergütungen

Der Lohn der Geschäftsleitungsmitglieder ist abhängig von der Grösse der Unternehmenseinheit und des Aufgabenportfolios. Die Nebenleistungen umfassen beim Verwaltungsrat und bei der Geschäftsleitung die Spesen- und Repräsentationspauschalen. Bei der Geschäftsleitung sind es zusätzlich die Privatnutzung des Geschäftswagens oder das Generalabonnement der SBB erster Klasse. Auch der Verwaltungsratspräsident erhält ein Generalabonnement der SBB als Nebenleistung. 

Die Honorare der Mitglieder des Verwaltungsrats SRG umfassen die Vergütungen für die Tätigkeit im Verwaltungsrat SRG, in seinen Ausschüssen und Arbeitsgruppen (nationales Mandat). Das Honorar des Präsidenten beträgt insgesamt 135’000 Franken. Dasjenige der übrigen Verwaltungs­rät:innen ohne Sonderfunktion je 32’000 Franken für das nationale Mandat. Zudem wird den Verwaltungsrät:innen ein Sitzungsgeld von maximal 1000 Franken pro Ausschuss- und nationale Arbeitsgruppensitzung ausgerichtet. Die Beträge beruhen auf den Jahresansätzen, die der Bundesrat mit Beschluss vom 21. Dezember 2007 für die Honorare des Präsidenten oder der Präsidentin und der Verwaltungsratsmitglieder SRG ohne Sonderfunktionen empfohlen hat und die im Beschluss der Delegiertenversammlung vom 28. April 2008 (in der Fassung vom 24. Mai 2012) übernommen wurden. Die Delegiertenversammlung hat diesen Beschluss am 24. November 2017 konsolidiert, ohne dass materielle Änderungen vorgenommen wurden.

Die Vizepräsidentin beziehungsweise der Vizepräsident und die Ausschussvorsitzenden erhalten eine Funktionszulage. Die Honorare für die Regionalpräsident:innen werden von den Regional­räten festgelegt und betragen zwischen 24’000 und 40’000 Franken (regionales Mandat).

Der Personalausschuss definiert das Gehalt der Generaldirektorin oder des Generaldirektors innerhalb des vom Verwaltungsrat genehmigten Gehaltsrahmens. Für die übrigen Geschäfts­leitungsmitglieder legt die Generaldirektorin oder der Generaldirektor innerhalb des vorgegebenen Gehaltsrahmens die Gehälter fest. 

Vergütungen 2024
in CHF 1000/Werte 2023 in Klammer Lohn Honorar Nebenleistungen Total 2024
Präsident:in Verwaltungsrat   135
(135)
19
(18)
154
(153)
Übrige Mitglieder Verwaltungsrat 8 (8)   369
(364)
24
(24)
393
(388)
Generaldirektor:in* 499
(499)
  19
(19)
518
(518)
Übrige Geschäftsleitungsmitglieder 8 (8) 2956
(2946)
  153
(154)
3109
(3100)

* Per 1.11.2024 gab es einen Wechsel an der Spitze des Unternehmens. Die Vergütungen werden deshalb anteilsmässig (10 Monate Gilles Marchand und 2 Monate Susanne Wille) ausgewiesen.

Genehmigung des Vergütungsberichts

Der Bundesrat hat sich am 23. November 2016 für eine Stärkung seiner Steuerungsmöglichkeiten bei Vergütungen des obersten Kaders in den bundesnahen Unternehmen und Anstalten ausgesprochen. Die General- oder Delegiertenversammlung soll die Kompetenz haben, jährlich im Voraus eine Obergrenze des Gesamtbetrags für die Vergütungen des Verwaltungsrats und dessen Vorsitzenden sowie für die Vergütungen der Geschäftsleitung festzulegen.

Die Bestimmungen zur maximalen Vergütung des SRG-Verwaltungsrats und dessen Vorsitzenden sowie zur Vergütung der SRG-Geschäftsleitung wurden deshalb per 1. Juli 2018 in die Statuten der SRG aufgenommen. Die Delegiertenversammlung genehmigt seither die maximale Vergütung für das Folgejahr, und sie genehmigt den vom Verwaltungsrat erstellten Vergütungsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr inklusive der Begründungen für allfällige Überschreitungen der maximalen Vergütung. Seit 2021 müssen alle bundesnahen Betriebe bei den maximalen Vergütungen, die von einer General- oder Delegierten­versammlung genehmigt werden, auch die Arbeitgeber­beiträge an die 1. und 2. Säule einrechnen. 

Im Dezember 2023 hat die Delegiertenversammlung für 2024 folgende maximale Vergütung genehmigt (inklusive Arbeitgeberbeiträge an 1. und 2. Säule, in 1000 Franken):

  • VR-Präsident: 178,5
  • Übrige VR-Mitglieder (nationales Mandat): 409,0
  • Geschäftsleitung: 4489,0

Die effektiven Vergütungen 2024 betrugen (in CHF 1000):

  • VR-Präsident: 178,4
  • Übrige VR-Mitglieder (nationales Mandat): 417,7
  • Geschäftsleitung: 4453,5

Die effektive Vergütung des VR-Präsidenten im Jahr 2024 entsprach der genehmigten maximalen Vergütung. Die effektiven Vergütungen der übrigen VR-Mitglieder lagen im Jahr 2024 leicht über der genehmigten maximalen Vergütung. Der Grund dafür waren ausserordentliche Sitzungen wie beispielsweise die Sitzungen des Personalausschusses zur Rekrutierung und Wahl der neuen Generaldirektorin oder die Sitzungen eines temporären Ausschusses zum Aufbau des 2024 gestarteten Transformationsprozesses «Enavant SRG SSR». 

Die effektiven Vergütungen der Geschäftsleitung lagen im Jahr 2024 unter den genehmigten maximalen Vergütungen.