Neuer Gesamtarbeitsvertrag

Die SRG hat seit Anfang 2022 einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Etliche Aspekte konnten zusammen mit dem Sozialpartner Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) an die Bedürfnisse der modernen Arbeitswelt angepasst werden – zugunsten der Mitarbeiter:innen. Alain Rohrbach, Projektleiter der GAV-Verhandlungen auf Seite SRG, äussert sich zu den Neuerungen und erklärt, welcher Vertragspunkt am meisten zu reden gab.

Alain Rohrbach
Projektleiter GAV-Verhandlungen SRG

Die Dauer des Mutter- und Vaterschaftsurlaubs wurde um zwei Wochen verlängert. Weshalb?

Die SRG will damit die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben verbessern. Die Geburt eines Kindes ist ein wichtiges Ereignis im Leben eines Menschen. Mit der Verlängerung des Urlaubs trägt die SRG dazu bei, dass die neue oder erweiterte Familie gut starten und sich gut entwickeln kann.

Der Mindestlohn wurde von 75 auf 80 Prozent des Maximallohns erhöht. Liegt die SRG bei den Löhnen unter dem Niveau anderer Medienhäuser?

Die Salärvergleiche zeigen unterschiedliche Ergebnisse: Bei publizistischen Funktionen befindet sich die SRG mit den anderen Medienhäusern auf ähnlichem Niveau, bei technischen Funktionen und Supportfunktionen dagegen liegen die SRG-Löhne etwas unter dem Markt, insbesondere bei Spezialist:innen- und Expert:innen-Funktionen.

Der GAV sieht neu einen Richtwert von fünf Tagen pro Mitar­beiter:in und Jahr für Aus- und Weiterbildung vor. Welchen Stellenwert hat die Weiterbildung für die SRG?

Sie ist zentral. Die Aus- und Weiterbildung ist eine klassische Win-win-Thematik: Sie stärkt die Mitarbeiter:innen, unterstützt ihre Entwicklung und steigert die Motivation. Die SRG erhält ihrerseits neue Impulse und kann ihre Programme und Prozesse weiterentwickeln.

Die SRG hat seit 2021 eine grosse Baustelle: der Schutz der persönlichen Integrität. Wie wurde dieses Thema im GAV verankert?

Die Sozialpartner haben den Schutz der persönlichen Integrität geschärft und präzisiert. Neu können sich Ratsuchende vertraulich und niederschwellig an interne oder externe Anlaufstellen wenden, die sie beraten und auf Wunsch auch begleiten. Ein paritätisches Reglement wird konkret aufzeigen, welches Verhalten verboten und welches erwünscht ist.

Arbeitgeber:innen und Arbeit­nehmer:innen haben in den letzten zwei Jahren intensiv Erfahrung mit Telearbeit gesammelt. Wie regelt die SRG diese Arbeitsform in ihrem neuen GAV?

Telearbeit wird in der SRG schon seit geraumer Zeit praktiziert. Im Zuge der Corona-Pandemie hat diese Arbeitsform grossen Auftrieb erhalten. Wir haben im GAV ein einfaches Modell verankert: Telearbeit ist freiwillig und kann formlos vereinbart werden. Mitarbeiter:innen und Vorgesetzte sollen Ergonomie und Gesundheit thematisieren sowie die Kommunikation und Erreichbarkeit regeln. Denn die Abgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben ist essenziell.

Welcher Vertragspunkt gab in den Verhandlungen am meisten zu reden?

Die Lohnthematik und die Telearbeit – ein alter Klassiker und ein aktuelles Thema. Insgesamt wurden aber alle Themen engagiert diskutiert.

Hier ist der GAV zu finden

Der Gesamtarbeitsvertrag der SRG ist bis 2025 gültig und kann auf der Website der SRG heruntergeladen werden.