Verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle

Der Verein SRG veranstaltet gemäss der Schweizerischen Bundesverfassung (BV), dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 24. März 2006, der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vom 9. März 2007 sowie der Konzession des Bundesrats vom 29. August 2018 Radio- und Fernsehprogramme und erbringt übrige publizistische Leistungen (Onlineangebot, Teletext, Angebot für das Ausland). Zu diesem Zweck betreibt der Verein das Unternehmen SRG. Die SRG steht mit ihrem Service-public-Angebot im Dienst der Allgemeinheit und verfolgt keinen Gewinnzweck. 

Oberstes Organ des Vereins ist die Delegiertenversammlung. Der Verwaltungsrat hat die Oberleitung und die Oberaufsicht. Im Sinne des Vereinsrechts ist er der Vereinsvorstand. 

Der Generaldirektor führt das Unternehmen im Rahmen der vom Verwaltungsrat an ihn übertragenen Kompetenzen zusammen mit der ihm unterstellten Geschäftsleitung. Am 30. April 2021 wählte die Delegiertenversammlung die Prüfgesellschaft BDO für ein weiteres Jahr zur Revisionsstelle für das Unternehmen (Stammhaus und Tochtergesellschaften).

Trägerschaft 

Die Trägerschaft des Vereins SRG besteht aus vier Regionalgesellschaften: 

  • Verein SRG.D: Radio- und Fernsehgesellschaft der deutschen und rätoromanischen Schweiz
  • Verein RTSR: Société de radiodiffusion et de télévision de la Suisse romande
  • Genossenschaft Corsi: Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana
  • Verein SRG.R: SRG SSR Svizra Rumantscha

Die Regionalgesellschaften SRG.D und RTSR setzen sich wiederum aus je sieben Mitglied­gesellschaften zusammen (wobei die SRG.R ebenfalls eine Mitglied­gesellschaft der SRG.D ist). 23'315 Personen aus allen Kantonen sind Mitglieder der Regional- oder der Mitglied­­­gesellschaften.

Die Regionalgesellschaften verankern die SRG in der Gesellschaft, regen die öffentliche Debatte über den medialen Service public an und nehmen Einfluss auf die Ausrichtung und Qualität der Radio- und Fernsehprogramme sowie des übrigen publizistischen Angebots der SRG. Ihre Regionalräte

  • bringen die gesellschaftlichen und kulturellen Anliegen der Regionen ein; 
  • nehmen Kenntnis von der Berichterstattung der Unternehmenseinheiten zur Qualität und zum Service public sowie von den Programmkonzepten;
  • stellen dem Regionalvorstand Prüfungsanträge zu Programmkonzepten*;
  • bestimmen die Delegierten und
  • nehmen weitere Aufgaben wahr, soweit dafür nicht die ­Vereins- oder Genossen­schafterversammlung oder der ­Regionalvorstand zuständig ist. 

Die Regionalgesellschaften erfüllen die Aufgaben, die ihnen gemäss Artikel 4 der Statuten SRG zugewiesen werden. Die neue nationale Trägerschaftsstrategie, die an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 15. Juni 2021 verabschiedet wurde, formuliert die Zielsetzungen. Die daraus abgeleiteten Massnahmen werden von den Regionalgesellschaften konkretisiert und umgesetzt. Die vier Regionalvorstände leiten die Regionalgesellschaften und wirken gemäss SRG-Statuten bei programmrelevanten Geschäften des Verwaltungsrats SRG mit.

Jede Regionalgesellschaft verfügt über einen repräsentativen konsultativen Publikumsrat, der den engen Kontakt zwischen den Programmverantwortlichen und dem Radio- und Fernsehpublikum sicherstellt und die Programmarbeit unterstützt, indem er Feststellungen und Anregungen macht. Die Präsident:innen der Publikumsräte treffen sich dreimal jährlich: Sie tauschen Erfahrungen aus, entwickeln Methoden oder Instrumente und koordinieren die Angebotsbeobachtungen. In jeder Sprachregion haben die Publikumsräte eine Ombudsstelle eingerichtet, die die Beanstandungen des Radio- und Fernsehprogramms sowie des übrigen publizistischen Angebots behandelt. 

Die Geschäftsstellen der Regionalgesellschaften werden von Regionalsekretärinnen geführt. Sie treffen sich dreimal jährlich zu einer Koordinationssitzung.

Unternehmen 

Das Unternehmen ist gleichbedeutend mit dem Konzern. Es umfasst das Stammhaus (Generaldirektion und Unternehmenseinheiten), das juristisch Teil des Vereins ist, und drei Tochtergesellschaften. Die Radio- und Fernsehprogramme sowie die übrigen publizistischen Angebote werden von den fünf Unternehmenseinheiten (Zweigniederlassungen) erstellt: 

  • Radiotelevisione svizzera (RSI)
  • Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR)
  • Radio Télévision Suisse (RTS)
  • Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)
  • SWI swissinfo.ch (SWI)

In der Generaldirektion sind die zentralen Führungs- und Stabsbereiche des Konzerns zusammengefasst. Die Stabsbereiche sind: Generalsekretariat, Medienstelle und Public Affairs. Die Führungsbereiche sind aufgeteilt in Business Support (Operationen, Entwicklung und Angebot, Business Unit Sport) und Management Support (Finanzen, Human Resources). Alle Bereiche sind dem Generaldirektor direkt unterstellt.

Die SRG hält an drei Gesellschaften eine Beteiligung von 100 Prozent. Es sind dies die Tochtergesellschaften SWISS TXT AG, die Technology and Production Center Switzerland AG (tpc) und die Telvetia SA. Alle drei sind nicht kotierte Gesellschaften (siehe Beteiligungsverzeichnis). Die Liquidation von tpc ist im Herbst 2020 beschlossen worden, die Telvetia SA ist derzeit inaktiv. Sie wird infolge ausstehender Forderungen bis 2025 weitergeführt und danach voraussichtlich liquidiert. Die Verwaltungsratspräsidentin oder der -präsident von SWISS TXT ist in der Regel Mitglied der SRG-Geschäftsleitung und wird durch diese bestimmt. 

Die Tochtergesellschaft SWISS TXT ist das Multimedia-Kompetenzzentrum der SRG. Sie fokussiert sich auf ICT/Infrastruktur-, Video- und Accessibility-Services (Untertitelung, Audiodeskription, Übersetzung in Gebärdensprache). Mit rund 279 Mitarbeitenden an sechs Standorten ist SWISS TXT in drei Sprachregionen der Schweiz vertreten. SWISS TXT bietet ihre Dienstleistungen sowohl konzerninternen als auch externen Kunden an.

Kapitalstruktur 

Das Eigenkapital der SRG per 31. Dezember 2021 beträgt 451 Millionen Franken und setzt sich aus einer Grundreserve von 480 Millionen Franken sowie einer negativen Gewinnreserve von 29 Millionen Franken zusammen.

* Das Programmkonzept beschreibt die allgemeine Ausrichtung, die strategische Stossrichtung bezüglich Zielgruppen und Marktziele, die Grobstruktur des Inhalts und die Entwicklungslinien einer Programmkette (zum Beispiel Radio SRF 1), eines Programmbereichs (zum Beispiel Information) oder eines übrigen publizistischen Angebots (zum Beispiel Onlineangebot SWI swissinfo.ch). Es beruht auf dem Programmauftrag, den Anforderungen zur Programmqualität des RTVG und der Konzession sowie auf programmstrategischen Vorgaben des Verwaltungsrats.