Unsere Verantwortung für die Mitarbeitenden
Eine HR-Strategie für die SRG 4.0
«Starke Persönlichkeiten machen gute Programme. Auch den wirtschaftlichen Erfolg der SRG machen möglichst kompetente, leistungsorientierte und bewegliche Mitarbeitende aus: glaubwürdig und verantwortungsbewusst, loyal und fair. (…) Die SRG bietet fortschrittliche Anstellungs- und Arbeitsbedingungen und herausfordernde Tätigkeiten an. Offen prüft sie neue und flexible Arbeitsformen. Auf die physische und psychische Gesundheit aller achtet sie».
Die SRG setzt in ihrer HR-Strategie Akzente auf Themen wie Talente fördern, Nachfolge planen, Umgang mit Veränderungen, Lernkultur, moderne Rekrutierung, Diversität und Flexibilität. Mit der Initiative «HRM SRG 4.0» soll das bestehende Human-Resources-Management in diese Richtung weiterentwickelt werden, wie der Leiter Human Resources SRG, Piero Cereghetti, im Interview erklärt.
Mehr Frauen im Kader und ein neues Diversity-Board
2014 hatte sich die SRG zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil im Kader bis ins Jahr 2020 von damals 26 auf mindestens 30 Prozent zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sie verschiedene Massnahmen lanciert: Formulierung von geschlechterbewussten Stellenausschreibungen, konsequente Prüfung von Teilzeitpensen für jede Kaderstelle sowie Beitritt in ein externes Netzwerk für Kaderfrauen. Diese Massnahmen haben Wirkung gezeigt: Ende 2019 konnte das Ziel eines Frauenanteils im Kader von mindestens 30 Prozent erstmals SRG-weit erreicht werden. Jedoch variiert der Wert je nach Unternehmensbereich: Beispielsweise in den technischen Bereichen besteht noch Aufholbedarf, dort liegt der Frauenanteil im Kader erst bei rund 20 Prozent.
Die SRG kann heute neben der quantitativen Steigerung des Frauenanteils im Kader folgende Erfolge in der Frauenförderung ausweisen:
- Ein neues Diversity-Board sorgt für mehr Verbindlichkeit bei der Diversität. Das interne Netzwerk «idée femme» unterstützt diesen Weg (siehe Interview).
- Mit dem Projekt «Chance 50:50» wirken etliche Redaktionen darauf hin, ausgewogener bezüglich der Geschlechter zu berichten und Expertinnen eine Stimme zu geben.
- Die SRG schreibt keine Stellen mehr einzig als 100-Prozent-Pensum aus. Das Maximalpensum liegt stets bei 80–100 Prozent.
- Mit dem «Work Smart»-Modell schaffen wir die Rahmenbedingungen für zeit- und ortsunabhängiges Arbeiten.
Der Schwerpunkt für das Jahr 2020 ist es, die Diversität in der Unternehmensstrategie abzubilden und zu verankern. Das Diversity-Board ist dafür verantwortlich und treibt bereits erfolgreich umgesetzte Massnahmen weiter voran (siehe Interview). Dabei wird die Diversität sowohl im Unternehmen als auch im Angebot gefördert.
Die SRG hat sich dazu bekannt, nicht nur junge Mitarbeitende auf dem Arbeitsmarkt zu rekrutieren, sondern auch selbst Nachwuchskräfte auszubilden. Da es bei der Diversität auch um die Altersdurchmischung und um das Hinterfragen von typischen Rollenbildern geht, geniesst dieses Thema gerade bei Ausbildungsstellen einen hohen Stellenwert. Das Beispiel einer angehenden Veranstaltungsfachfrau illustriert dies anschaulich (siehe Interview).
Unterzeichnung der «Charta Lohngleichheit»
Am 28. November 2019 haben 34 Arbeitgeber von staatsnahen Betrieben auf Initiative von Bundesrat Alain Berset hin die «Charta Lohngleichheit» in Bern unterzeichnet. Mit dem Beitritt bekennen sie sich zum Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» und wollen ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Die Lohngleichheit soll regelmässig überprüft werden.
Da die Charta auch auf Unternehmen mit öffentlichen Aufgaben ausgeweitet wurde, hat die Geschäftsleitung SRG im Dezember 2019 beschlossen, die Charta ebenfalls zu unterzeichnen. Mit dem Beitritt verpflichtet sich die SRG, folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Die HR-Verantwortlichen sind für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) sensibilisiert.
- Es wird regelmässig überprüft, ob die Lohngleichheit im eigenen Unternehmen eingehalten wird.
- Die Lohngleichheit soll auch im Beschaffungswesen, also bei den Lieferanten und den Dienstleistern der SRG, eingehalten werden.
- Das Unternehmen informiert über die konkreten Ergebnisse seines Engagements für die Gleichstellung, insbesondere durch die Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung.
Die Unterzeichnung ist ein weiteres Bekenntnis der SRG zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Lohngleichheit.
Revision Anstellungsbedingungen Kader
Die Kadervorsorge Gemini ergänzte bisher die berufliche Vorsorge der Kadermitarbeitenden in der Pensionskasse PKS und wurde von der SRG finanziert. Die SRG beendete Gemini per Ende 2019. Damit leisten die Kadermitarbeitenden einen wesentlichen Beitrag von 2,5 Millionen Franken an das Spar- und Reformprogramm der SRG. Gleichzeitig hat die GL SRG die Anstellungsbedingungen der Kadermitarbeitenden per 2020 angepasst. Das Hauptaugenmerk galt den neuen Arbeitsformen, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, den Entwicklungsmöglichkeiten und dem Karriereende. So wurden folgende Änderungen eingeführt:
- Der bezahlte Mutterschaftsurlaub wird auf 18 Wochen erhöht, der Vaterschaftsurlaub wird auf 20 Tage angehoben.
- Die Kader erhalten pro Jahr fünf Tage auf ein Sabbatical-Konto gutgeschrieben. Das Sabbatical kann frühestens nach drei und spätestens nach fünf Jahren bezogen werden.
- Bogenkarriere: Kader, die kürzertreten möchten, können ab 58 Jahren entweder den Beschäftigungsgrad reduzieren oder freiwillig eine tiefer entlöhnte Stelle übernehmen. Dabei kann der versicherte Lohn in der Pensionskasse auf dem bisherigen Niveau beibehalten werden, die SRG übernimmt die Differenz der Arbeitgeberbeiträge.
Sozialpartnerschaft: Verhandlungen für neuen Gesamtarbeitsvertrag gestartet
2018 haben die SRG und der Sozialpartner SSM vereinbart, den GAV bis Ende 2020 zu verlängern. Am 3. Dezember 2019 fiel der Startschuss für die Verhandlungen zum GAV 2021, diese sollen im 2. Quartal 2020 abgeschlossen werden. Im Mittelpunkt steht die Weiterentwicklung des GAV, insbesondere in folgenden Punkten:
- Die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung ist eine strategische Priorität.
- «Work Smart», also flexibles, orts- und zeitunabhängiges Arbeiten, wird im GAV verankert.
- Ältere Mitarbeitende sollen kürzertreten können, falls sie dies wünschen.
- Mütter und Väter sollen nach einer Geburt den Beschäftigungsgrad reduzieren können, falls sie möchten.
Pensionskasse: Senkung des technischen Zinssatzes
Aufgrund des dauerhaft niedrigen Zinsniveaus hat der Stiftungsrat der Pensionskasse SRG SSR (PKS) Ende 2019 entschieden, per 31. Dezember 2020 den technischen Zinssatz von bisher 2,25 auf 1,75 Prozent herabzusetzen. Als Folge wird der Umwandlungssatz von 5,35 Prozent auf 5,0 Prozent gesenkt. Um die Auswirkungen auf künftige Renten teilweise abzufedern, erhalten alle Aktivversicherten im Beitragsprimat am 1. Januar 2021 eine jahrgangsabhängige Einmaleinlage. Das Leistungsniveau der Versicherten im Leistungsprimat sowie die laufenden Renten bleiben unverändert. Die PKS trägt die Gesamtkosten dieses Massnahmenpakets in der Höhe von 145 Millionen Franken selbst und hat den vollständigen Betrag per 31. Dezember 2019 zurückgestellt.
Mit Wirkung per Stichtag 1. Januar 2020 hat der Stiftungsrat den Vorsorgeschutz im Todesfall für Aktivversicherte verbessert: Die PKS richtet neu – unabhängig von weiteren Leistungen – ein Todesfallkapital in der Höhe eines beitragspflichtigen Jahreslohns aus. Die in der PKS getätigten persönlichen Leistungseinkäufe sowie die freiwillig geleisteten Sparbeiträge werden hinzugezählt.
Vorsichtige Haltung trotz sehr guter Performance
Die PKS erzielte 2019 eine Nettorendite von 13,3 Prozent (Vorjahr –4,1 Prozent). Zum guten Ergebnis haben die sich im Höhenrausch befindlichen Aktienmärkte sowie die buchhalterische Aufwertung der Obligationen- und Immobilienportfolios beigetragen. Letztere ergab sich als Folge des fortschreitenden Zinszerfalls. Dank dieser Performance konnte die PKS die Anfang 2019 ausgewiesene Unterdeckung beseitigen und Ende Jahr einen Deckungsgrad von 103,7 Prozent (Vorjahr 98,5 Prozent) ausweisen. Das anhaltende Negativzinsumfeld drückt jedoch die künftigen Renditeerwartungen und veranlasst den Stiftungsrat zu einer vorsichtigen Haltung. Die Guthaben der aktiven Versicherten wurden 2019 mit einem marktkonformen Satz von 2 Prozent verzinst.