Der Verwaltungsrat SRG umfasst neun Mitglieder: die vier Regionalpräsidenten, zwei vom Bundesrat ernannte und drei von der Delegiertenversammlung gewählte Personen.

Der Präsident SRG wird von der Delegiertenversammlung gewählt. Er ist zugleich Vorsitzender der Delegiertenversammlung und Präsident des Verwaltungsrats.

Dem Verwaltungsrat kommen die Oberleitung der SRG und die Oberaufsicht über die SRG zu. Er leitet die Geschäfte und trägt gegenüber der Konzessionsbehörde die Verantwortung für das Erreichen der gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Leistungsvorgaben. Gestützt auf Artikel 716 a und 716 b Obligationenrecht (OR) und die Statuten SRG hat er – mit Ausnahme der nicht delegierbaren und nicht entziehbaren Kompetenzen und weiterer vorbehaltener Entscheidungs­befugnisse – die Geschäftsführung des Unternehmens und die Gesamtleitung der Programme im Organisationsreglement vom 13. Dezember 2013 an den Generaldirektor delegiert. Im Rahmen der angebotsstrategischen Vorgaben des Verwaltungsrats legen die Regionalvorstände die Programmkonzepte fest. Nach Massgabe dieser Konzepte teilen sie die vom Verwaltungsrat zugewiesenen Programmmittel (Zahlungsrahmen) auf die Programmketten oder -bereiche auf. Sie stellen dem Verwaltungsrat zu folgenden programmrelevanten Geschäften Anträge:

  • Wahl der Direktoren der Unternehmenseinheiten und der Führungskräfte der zweiten Führungsebene mit programmrelevanter Verantwortung;
  • Änderung der regionalen Studiostandorte;
  • Änderung der regionalen Gliederung in Unternehmens­einheiten;
  • Änderung der programmrelevanten zweiten Führungsebene der Unternehmenseinheiten.

Wenn der Verwaltungsrat die Anträge nicht genehmigt, weist er sie mit Auflagen an den Regionalvorstand zurück. Weicht der Regionalvorstand bei den Programmkonzepten oder der damit verbundenen Mittelaufteilung von den Vorgaben des Verwaltungsrats ab, so entscheidet Letzterer. Im Übrigen können die Regionalvorstände dem Verwaltungsrat Anträge zur Qualität und zum Service public der Unternehmenseinheiten stellen.

Seit dem 1. Mai 2017 ist Jean-Michel Cina Präsident der SRG. Jean-François Roth amtete bis Ende 2019 als Vizepräsident. Auf ihn folgt Luigi Pedrazzini.

Der Frauenanteil im Verwaltungsrat beträgt 30 Prozent seit dem 1. Januar 2016. Er entspricht den vom Verwaltungsrat definierten Vorgaben.

Amtszeit

Da vier Mitglieder des Verwaltungsrats gleichzeitig Regionalpräsidenten sind und der Bundesrat zwei Verwaltungsratsmitglieder wählt (Art. 24 Konzession), ist eine einjährige Amtszeit für die Mitglieder des Verwaltungsrats nicht angezeigt. Die gesamte Amtszeit in der Funktion als Verwaltungsrätin oder Verwaltungsrat darf zwölf Jahre nicht übersteigen. Am 1. Januar 2020 beginnt eine neue vierjährige Amtsperiode.

Interne Organisation

Der Präsident des Verwaltungsrats wird von der Delegiertenversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Er bestimmt einen Sekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrats ist (Zentralsekretär). Der Verwaltungsrat hat die nachfolgenden Ausschüsse und eine ständige Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese informieren ihn mündlich oder mit schriftlich formulierten Vorschlägen sowie mit der Zustellung ihrer Sitzungsprotokolle.

Personalausschuss

Im Personalausschuss hat Jean-Michel Cina den Vorsitz. Neben Jean-François Roth (bis Ende 2019) sind Andreas Schefer, Alice Šáchová-Kleisli und Mario Annoni (ab 2020) die weiteren Ausschussmitglieder. Der Personalausschuss beurteilt zuhanden des Verwaltungsrats die Personalpolitik des Unternehmens, bereitet die Wahlgeschäfte vor und unterstützt ihn bei der Festlegung der Gehaltsrahmen der obersten Kader des Unternehmens, der Vergütungen der Vereinsorgane sowie der maximalen Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Im Auftrag des Verwaltungsrats nimmt der Personalausschuss die arbeitsvertraglichen Beziehungen zum Generaldirektor wahr. Weiter macht er Vorschläge zu einer ausgewogenen Zusammen­setzung des Verwaltungsrats und bereitet die Wahl des Generaldirektors und weiterer Kader vor. 2019 hielt er vier Sitzungen ab.

Prüfungs- und Finanzausschuss

2019 gehörten diesem Ausschuss Ursula Gut-Winterberger (Vorsitz), Luigi Pedrazzini, Andreas Schefer und Marc Furrer an. Luigi Pedrazzini ist die reglementarisch vorgesehene Verbindungs­­person zwischen dem Prüfungs- und Finanzausschuss einerseits und dem Investitionsausschuss andererseits. 

Der Prüfungs- und Finanzausschuss beurteilt die finanzielle Verfassung des Unternehmens zuhanden des Verwaltungsrats und unterstützt ihn bei der Festlegung der Grundzüge des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung sowie der Oberaufsicht über die Geschäftsführung im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen.

Er beurteilt:

  • die Organisation, Unabhängigkeit und Wirksamkeit der ­Arbeit der Internen Revision und der Revisionsstelle sowie ihr Zusammenwirken;
  • die Unabhängigkeit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS);
  • die Qualität des Rechnungswesens und der finanziellen Berichterstattung aufgrund der Beurteilung durch die Interne Revision und die Revisionsstelle;
  • die Einhaltung der Normen (Compliance). 

Der Prüfungs- und Finanzausschuss traf sich 2019 zu sechs Sitzungen. Der Präsident der SRG kann auf Wunsch bei besonderen Themen mit beratender Stimme teilnehmen.

Investitionsausschuss

Die Mitglieder dieses Ausschusses sind Luigi Pedrazzini (Vorsitz), Jean-François Roth (bis Ende 2019), Sabine Süsstrunk, Vincent Augustin und Mario Annoni (ab 2020). Der Investitionsausschuss beurteilt zuhanden des Verwaltungsrats den Investitionsbedarf des Unternehmens und unter­stützt den Verwaltungsrat bei der Festlegung von Organisation und Verfahren im Investitions­bereich. Der Investitions­ausschuss prüft die Investitions­strategie, die Masterpläne (langfristige Richtpläne), den Investitionsplan, das Investitionsbudget sowie die Investitions- und Desinvestitions­vorlagen, die der Zustimmung des Verwaltungs­rats bedürfen. Schliesslich liegt es in seiner Verantwortung, die Umsetzung von grossen oder strategisch wichtigen Investitions­vorhaben zu verfolgen. Der Investitions­ausschuss traf sich 2019 zu fünf Sitzungen.

Ausschuss SWI swissinfo.ch

Die Mitglieder sind Alice Šáchová-Kleisli (Vorsitz), Sabine Süsstrunk und Vincent Augustin. Der Ausschuss SWI swissinfo.ch, der sich 2019 erstmals zu zwei Sitzungen getroffen hat, bereitet einerseits Geschäfte für den Verwaltungsrat SRG vor und hat andererseits Entscheidungs­kompetenzen in folgenden Themen:

  • Beratung und Genehmigung des Angebotskonzepts und der damit verbundenen Mittelzuweisung im Rahmen der Vorgaben des Verwaltungsrats
  • Wahl der fünf Mitglieder des Publikumsrats und Genehmigung seines Reglements
  • Vergütung des Publikumsrats und der Ombudsstelle SWI swissinfo.ch nach vergleichbaren Ansätzen innerhalb der SRG
  • Genehmigung des jährlichen Berichts zu Service public und Qualität von SWI swissinfo.ch
  • Vorberatung der Anpassungen der Leistungsvereinbarung mit dem Bund (alle vier Jahre)

Transparenzausschuss

Dieser Ausschuss setzt sich aus dem Präsidenten SRG, Jean-Michel Cina, dem Vizepräsidenten des Verwaltungsrats, Jean-François Roth (bis Ende 2019) beziehungsweise Luigi Pedrazzini (ab 2020), und der Vorsitzenden des Prüfungs- und Finanzausschusses, Ursula Gut-Winterberger, zusammen. Der Ausschuss überprüft die für das Kapitel Corporate Governance des Geschäfts­berichts erhobenen Angaben der Mitglieder des Verwaltungs­rats. Er beurteilt die Selbst­deklarationen der Mitglieder des Verwaltungsrats zu den weiteren Interessenbindungen, Reputationsrisiken, Verträgen und Sachverhalten. 

Bei einem bestehenden oder potenziellen Interessenskonflikt oder Reputationsrisiko unterbreitet er dem Verwaltungsrat den Sachverhalt mit einer Empfehlung zum Entscheid. Bei der Behandlung von Geschäften, die ein Mitglied des Ausschusses betreffen, tritt es in den Ausstand. Der Transparenzausschuss tagte 2019 einmal.

Ausschuss Digitale Transformation 

Die Mitglieder des Ausschusses sind Jean-Michel Cina (Vorsitz), Alice Šáchová-Kleisli, Marc Furrer und Sabine Süsstrunk. Der Ausschuss beurteilt zuhanden des Verwaltungsrats die mittel- bis langfristige Entwicklung eines modernen Service public und dessen Auswirkungen auf das Angebot der SRG. Er begleitet die Angebotsstrategie der SRG und für das Unternehmen strategisch relevante Innovations­projekte, insbesondere im Bereich der digitalen Transformation. Der Ausschuss Digitale Transformation traf sich 2019 zu fünf Sitzungen, an denen auch der Generaldirektor, der Zentralsekretär und der Direktor Entwicklung und Angebot teilnahmen. 

Arbeitsgruppe der Regionalpräsidenten

Unter dem Vorsitz des Präsidenten SRG tauschen die Präsidenten der Regional­gesellschaften Erfahrungen zu den Aufgaben aus, die auf den Statuten der SRG und der Vereins­strategie basieren und in ihrer abschliessenden Kompetenz stehen. Die Arbeitsgruppe kann dazu gemeinsame Initiativen, Methoden und Instrumente entwickeln. Im Weiteren erstattet sie dem Verwaltungsrat Bericht zur Wirksamkeit der Methoden und Instrumente der Programmkonzepte sowie zum Zahlungs­rahmen und schlägt ihm dazu Änderungen vor. Die Arbeitsgruppe tagte 2019 dreimal.

Interessenbindungen

Die weiteren wesentlichen Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie die politischen Ämter sind bei den einzelnen Mitgliedern aufgeführt.

Kreuzverflechtungen

Es bestehen keine gegenseitigen Einsitz­nahmen in Verwaltungs­räten zwischen der SRG und einer anderen Gesellschaft ausserhalb des Vereins oder seines Konsolidierungs­kreises.

Arbeitsweise des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat traf sich 2019 zu sechs ordentlichen und zwei ausserordentlichen Sitzungen.  

Je nach Thema und Bedarf werden Mitglieder der Geschäftsleitung, Bereichsleiter der General­direktion, weitere Verantwortliche und Fachspezialistinnen oder aussenstehende Experten beigezogen. Der Verwaltungsrat nimmt in der Regel einmal im Jahr eine Selbstbeurteilung seiner Arbeit vor. 2019 unterzog sich der Verwaltungsrat erstmals seit 2014 wieder einer externen Evaluation seiner Zusammensetzung und Funktion.

Informations- und Kontrollinstrumente

Der Verwaltungsrat verfügt über folgende Informations- und Kontrollinstrumente:

  • Dreimal pro Jahr erstelltes Reporting nach dem System der «Balanced Scorecard» zu Markt, Angebot, Finanzen, betrieblichen Prozessen und Personal sowie zum Stand der Realisierung der strategischen Ziele und Projekte
  • Zweimal pro Jahr Erwartungsrechnung (Finanz-Reporting)
  • Jahresrechnung
  • Budget und Mittelfristplan
  • Jährlicher Compliance-Bericht
  • Jährlicher Risikobericht
  • Jährlicher Bericht IKS
  • Jährlicher Beteiligungsbericht
  • Jährlicher Revisionsplan der Internen Revision
  • Revisionsberichte der Internen Revision und der Revisionsstelle sowie Management-Letter der Revisionsstelle
  • Jährlicher Bericht über die Mittelzuweisung an die Regionalgesellschaften

Die Interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat sowie den Prüfungs- und Finanz­ausschuss bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und Kontrollpflichten. Sie ist dem Prüfungs- und Finanz­ausschuss des Verwaltungsrats unterstellt.