Verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle

Der Verein SRG veranstaltet gemäss der Schweizerischen Bundesverfassung (BV), dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 24. März 2006, der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vom 9. März 2007 sowie der Konzession des Bundesrats vom 28. November 2007 Radio- und Fernsehprogramme und erbringt übrige publizistische Leistungen (Onlineangebot, Teletext, Angebot für das Ausland). Zu diesem Zweck betreibt der Verein das Unternehmen SRG. Die SRG steht mit ihrem Service-public-Angebot im Dienst der Allgemeinheit und verfolgt keinen Gewinnzweck.

Oberstes Organ des Vereins ist die Delegiertenversammlung. Der Verwaltungsrat hat die Oberleitung und die Oberaufsicht; im Sinne des Vereinsrechts ist er der Vereinsvorstand.

Der Generaldirektor führt das Unternehmen im Rahmen der vom Verwaltungsrat an ihn übertragenen Kompetenzen zusammen mit der ihm unterstellten Geschäftsleitung. Am 26. April 2019 wählte die Delegiertenversammlung die Prüfgesellschaft BDO für ein weiteres Jahr zur Revisionsstelle für das Unternehmen (Stammhaus und Tochtergesellschaften).

Verein

Der Verein SRG besteht aus vier Regionalgesellschaften:

  • Verein SRG.D: Radio- und Fernsehgesellschaft der deutschen und rätoromanischen Schweiz
  • Verein RTSR: Société de radiodiffusion et de télévision de la Suisse romande
  • Genossenschaft Corsi: Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana
  • Verein SRG.R: SRG SSR Svizra Rumantscha

Die Regionalgesellschaften SRG.D und RTSR setzen sich wie­derum aus je sieben Mitglied­gesellschaften zusammen (wobei die SRG.R ebenfalls eine Mitgliedgesellschaft der SRG.D ist). Rund 22 500 Personen aus allen Kantonen sind Mitglieder der Regional- oder Mitglied­gesellschaften.

Die Regionalgesellschaften verankern die SRG in der Gesellschaft, regen die öffentliche Debatte über einen zeitgemässen Service public an und nehmen Einfluss auf die Ausrichtung und Qualität der Radio- und Fernseh­programme sowie des übrigen publizistischen Angebots der SRG. Ihre Regionalräte

  • bringen die gesellschaftlichen und kulturellen Anliegen der Regionen ein;
  • nehmen Kenntnis von der Berichterstattung der Unternehmenseinheiten zur Qualität und zum Service public sowie von den Programmkonzepten;
  • stellen dem Regionalvorstand Prüfungsanträge zu Programmkonzepten*;
  • bestimmen die Delegierten und
  • nehmen weitere Aufgaben wahr, soweit dafür nicht die ­Vereins- oder Genossenschafterversammlung oder der ­Regionalvorstand zuständig ist.

Die Regionalgesellschaften erfüllen die Aufgaben, die ihnen gemäss Artikel 4 der Statuten SRG zugewiesen werden. Die Vereinsstrategie, die an der Delegiertenversammlung vom 5. Dezember 2014 verabschiedet wurde, formuliert die Zielsetzungen. Die daraus abgeleiteten Massnahmen werden von den Regionalgesellschaften konkretisiert und umgesetzt.

Die vier Regionalvorstände leiten die Regionalgesellschaften und wirken gemäss SRG-Statuten bei programmrelevanten Geschäften des Verwaltungsrats SRG mit.

Jede Regionalgesellschaft verfügt über einen repräsentativen konsultativen Publikumsrat, der den engen Kontakt zwischen den Programmverantwortlichen und dem Radio- und Fern­sehpublikum sicherstellt und die Programmarbeit unterstützt, indem der Publikumsrat Feststellungen, Vorschläge und Anregungen macht. Die Präsidenten der Publikumsräte treffen sich jährlich dreimal: Sie tauschen Erfahrungen aus, entwickeln Methoden oder Instrumente und koordinieren die Angebots­beobachtungen. In jeder Sprachregion haben die Publikumsräte eine Ombuds­stelle eingerichtet, welche die Beanstandungen des Radio- und Fernsehprogramms sowie des übrigen publizistischen Angebots behandelt. Die Geschäftsstellen der Regionalgesellschaften werden von Regionalsekretärinnen oder -sekretären geführt. Sie treffen sich dreimal im Jahr zu einer Koordinationssitzung unter der Leitung des Zentralsekretärs.

Unternehmen

Das Unternehmen ist gleichbedeutend mit dem Konzern. Es umfasst das Stammhaus, das juristisch Teil des Vereins ist, und drei Tochtergesellschaften. Die Radio- und Fernsehprogramme sowie die ­übrigen publizistischen Angebote werden von den fünf Unternehmenseinheiten (Zweigniederlassungen) erstellt:

  • Radiotelevisione svizzera (RSI)
  • Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR)
  • Radio Télévision Suisse (RTS)
  • SRF Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)
  • SWI swissinfo.ch (SWI)

Die zentralen Führungsbereiche und die gemeinsamen Dienstleistungen für das Unternehmen SRG sind in der Generaldirektion zusammengefasst. Die Stabsbereiche sind: Generalsekretariat, Medienstelle und Public Affairs. Diese sind dem Generaldirektor direkt unterstellt. Die Fach­bereiche sind: Business Unit Sport, Finanzen, Operationen, Human Resources sowie Entwicklung und Angebot.

Die SRG hält an zwei Gesellschaften eine Beteiligung von über 50 Prozent. Es sind dies die Tochtergesellschaften Swiss TXT AG und Telvetia SA. Es handelt sich um nichtkotierte Gesellschaften (siehe Beteiligungsverzeichnis S. 193). Sie werden über die Vertretung der SRG in den jeweiligen Verwaltungsräten geleitet. Die Vertreterinnen und Vertreter werden von der SRG-Geschäftsleitung bestimmt. Der Präsident des Verwaltungsrats einer Tochtergesellschaft soll in der Regel Mitglied der SRG-Geschäftsleitung sein. 

Der operative Betrieb der Tochtergesellschaft Technology and Production Center Switzerland AG (TPC) wurde per 1. Januar 2020 auf SRF übertragen. Zugleich entstand unter der Leitung von Swiss TXT AG ein Kompetenzzentrum für IT-Infrastruktur und IT-Services, Digitalproduktion und Distribution. Beide Massnahmen sind Teil des laufenden Reform- und Sparprogramms der SRG. 

Kapitalstruktur

Das Eigenkapital der SRG per 31. Dezember 2019 beträgt 407,4 Millionen Franken und setzt sich aus einer Grundreserve von 480 Millionen Franken sowie einer negativen Gewinnreserve von 72,6 Millionen Franken zusammen.

* Das Programmkonzept beschreibt die allgemeine Ausrichtung, die strategische Stossrichtung bezüglich Zielgruppen und Marktziele, die Grobstruktur des Inhalts und die Entwicklungslinien einer Programmkette (zum Beispiel Radio SRF 1), eines Programmbereichs (zum Beispiel Information) oder eines übrigen publizistischen Angebots (zum Beispiel Onlineangebot SWI swissinfo.ch). Es beruht auf dem Programmauftrag, den Anforderungen zur Programmqualität des RTVG und der Konzession sowie auf programmstrategischen Vorgaben des Verwaltungsrats.