Vergütungen

Vergütungen 2019
in CHF 1000/Werte 2018 in Klammer Lohn Honorar Leistungsanteil Nebenleistungen Total 2019
Präsident Verwaltungsrat   135
(135)
  18
(18)
153
(153)
Übrige Mitglieder Verwaltungsrat 8 (8)   375*
(333)
  24
(24)
399
(357)
Generaldirektor 395
(397)
  103
(103)
36
(37)
534
(537)
Übrige Geschäftsleitungsmitglieder 7 (7) ** 2036
(2054)
  528
(492)
171
(170)
2735
(2716)

* Gründe für den Anstieg gegenüber dem Vorjahr: Sitzungen vom Dezember 2018 wurden erst im Januar 2019 verbucht, mehr Sitzungen 2019 als 2018 sowie Entschädigungen für Schulungen der neuen VR-Mitglieder.

** Die Bezüge der Geschäftsleitungsmitglieder sind abhängig von der Grösse der Unternehmenseinheit und des Aufgabenportfolios.

Der Lohn entspricht dem Grundgehalt. Der Leistungs­anteil umfasst den von der Zielerreichung abhängigen Teil des Gehalts (variable Lohn­komponente) sowie die Vergütung von Sonder­leistungen. Die Neben­leistungen umfassen beim Verwaltungs­rat und bei der Geschäfts­leitung die Spesen- und Repräsentations­pauschalen. Bei der Geschäfts­leitung sind es zusätzlich die Privatnutzung des Geschäftswagens sowie das Generalabonnement der SBB erster Klasse. Die Radio- und Fernsehgebühren werden den obersten Kadern seit 2014 nicht mehr vergütet. 

Die Honorare der Mitglieder des Verwaltungs­rats SRG umfassen die Vergütungen für die Tätigkeit im Verwaltungs­rat SRG, in seinen Ausschüssen und Arbeits­gruppen (nationale Mandate) sowie die Vergütung der Arbeit der vier Regional­präsidenten in den regionalen Gremien (nationale und regionale Mandate konsolidiert). Das Honorar des Präsidenten beträgt insgesamt 135 000 Franken und dasjenige der übrigen Verwaltungsräte ohne Sonderfunktion je 32 000 Franken für das nationale Mandat. Zudem wird den Verwaltungsräten ein Sitzungsgeld von 1000 Franken für jede Ausschuss- und Arbeitsgruppen­sitzung ausgerichtet. 

Der Vizepräsident und die Ausschuss­vorsitzenden erhalten eine Funktions­zulage. Die Beträge beruhen auf den Jahres­ansätzen, die der Bundesrat mit Beschluss vom 21. Dezember 2007 für die Honorare des Präsidenten und der Verwaltungsrats­mitglieder SRG ohne Sonder­funktionen empfohlen hat und die im Beschluss der Delegierten­versammlung vom 28. April 2008 (in der Fassung vom 24. Mai 2012) übernommen wurden. Die Delegierten­versammlung hat diesen Beschluss am 24. November 2017 konsolidiert, ohne dass materielle Änderungen vorgenommen wurden. Die Honorare für die Regional­präsidenten werden von den Regional­räten festgelegt und betragen zwischen 24 000 und 40 000 Franken.

Der Personal­ausschuss legt das Grundgehalt des General­direktors innerhalb des vom Verwaltungs­rat genehmigten Gehaltsrahmens fest. Ausserdem bestimmt der Personal­ausschuss den Leistungsanteil des General­direktors je nach Erreichen der vom Verwaltungs­rat beschlossenen Jahresziele. Für die übrigen Geschäfts­leitungsmitglieder legt der General­direktor innerhalb des vorgegebenen Gehalts­rahmens die Grundgehälter und Leistungs­anteile fest.

Genehmigung des Vergütungsberichts

Der Bundesrat hat sich am 23. November 2016 für eine Stärkung seiner Steuerungsmöglichkeiten bei Vergütungen des obersten Kaders in den bundesnahen Unternehmen und Anstalten ausgesprochen. Die Generalversammlung soll die Kompetenz haben, jährlich im Voraus eine Obergrenze des Gesamtbetrags für die Vergütungen des Verwaltungsrats und dessen Vorsitz sowie für die Vergütungen der Geschäftsleitung festzulegen.

Die Bestimmungen zur maximalen Vergütung des SRG-Verwaltungsrats und dessen Vorsitz sowie für die Vergütung der SRG-Geschäftsleitung wurden deshalb per 1. Juli 2018 in die Statuten der SRG aufgenommen. Die Delegiertenversammlung genehmigt seither die maximalen Vergütungen für das Folgejahr, und sie genehmigt den vom Verwaltungsrat erstellten Vergütungsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr inklusive der Begründungen für allfällige Überschreitungen der maximalen Vergütungen.

Erstmals wurde dieser Vorgang für die Vergütungen 2018 angewendet. Im Dezember 2018 hat die Delegiertenversammlung für 2019 folgende maximale Vergütungen genehmigt (in 1000 Franken):

  • Präsident Verwaltungsrat: 153,5
  • Übrige Mitglieder Verwaltungsrat (nationale Mandate): 406,5
  • Geschäftsleitung: 3360,0

Die effektiven Vergütungen 2019 betrugen (in CHF 1000):

  • Präsident Verwaltungsrat: 153,5
  • Übrige Mitglieder Verwaltungsrat (nationale Mandate): 399,3
  • Geschäftsleitung: 3269,2

Die effektiven Vergütungen im Jahr 2019 liegen damit unter den genehmigten maximalen Vergütungen.