Verwaltungsrat
Dem Verwaltungsrat kommt die Oberleitung der SRG zu. Er leitet die Geschäfte und trägt gegenüber der Konzessionsbehörde die Verantwortung für das Erreichen der gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Leistungsvorgaben. Gestützt auf Artikel 716 a und b Obligationenrecht (OR) und die Statuten hat er – mit Ausnahme der nicht delegierbaren und nicht entziehbaren Kompetenzen und weiterer vorbehaltener Entscheidbefugnisse – die Geschäftsführung des Unternehmens und die Gesamtleitung der Programme im Organisationsreglement vom 13. Dezember 2013 an den Generaldirektor delegiert. Im Rahmen der angebotsstrategischen Vorgaben des Verwaltungsrats legen die Regionalvorstände die Programmkonzepte fest. Nach Massgabe dieser Konzepte teilen sie die vom Verwaltungsrat zugewiesenen Programmmittel (Zahlungsrahmen) auf die Programmketten oder -bereiche auf. Sie stellen dem Verwaltungsrat zu folgenden programmrelevanten Geschäften Anträge:
- Wahl der Direktoren der Unternehmenseinheiten und der Führungskräfte der zweiten Führungsebene mit programmrelevanter Verantwortung;
- Änderung der regionalen Studiostandorte;
- Änderung der regionalen Gliederung in Unternehmenseinheiten;
- Änderung der programmrelevanten zweiten Führungsebene der Unternehmenseinheiten.
Wenn der Verwaltungsrat die Anträge nicht genehmigt, weist er sie mit Auflagen an den Regionalvorstand zurück. Weicht der Regionalvorstand bei den Programmkonzepten oder der damit verbundenen Mittelaufteilung von den Vorgaben des Verwaltungsrats ab, so entscheidet Letzterer. Im Übrigen können die Regionalvorstände dem Verwaltungsrat Anträge stellen zur Qualität und zum Service public der Unternehmenseinheiten.
Der Verwaltungsrat bestand am 1. Januar 2014 aus den folgenden Mitgliedern:
Interessenbindungen
Die weiteren wesentlichen Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie die politischen Ämter sind bei den einzelnen Mitgliedern aufgeführt.
Kreuzverflechtungen
Es bestehen keine gegenseitigen Einsitznahmen in Verwaltungsräten zwischen der SRG und einer anderen Gesellschaft ausserhalb des Vereins oder seines Konsolidierungskreises.
Amtszeit
Die gesamte Amtszeit in der Funktion als Verwaltungsrat darf zwölf Jahre nicht übersteigen. Am 1. Januar 2012 hat eine neue vierjährige Amtsperiode begonnen.
Interne Organisation
Der Präsident des Verwaltungsrats wird von der Delegiertenversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Er bestimmt einen Sekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrats ist (Zentralsekretär). Der Verwaltungsrat hat die nachfolgenden Ausschüsse und eine ständige Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese informieren den Verwaltungsrat mündlich oder mit schriftlich formulierten Vorschlägen sowie mit der Zustellung ihrer Sitzungsprotokolle.
Personalausschuss: Im Personalausschuss haben Raymond Loretan (Vorsitz), Viktor Baumeler, Jean-François Roth und Hans Lauri Einsitz genommen. Der Personalausschuss beurteilt zuhanden des Verwaltungsrats die Personalpolitik des Unternehmens, bereitet die Wahlgeschäfte des Verwaltungsrats vor und unterstützt ihn bei der Festlegung der Gehaltsrahmen der obersten Kader des Unternehmens und der Vergütungen der Vereinsorgane. Im Auftrag des Verwaltungsrats nimmt er die arbeitsvertraglichen Beziehungen zum Generaldirektor wahr. Weiter macht der Personalausschuss Vorschläge zu einer ausgewogenen Zusammensetzung des Verwaltungsrats und bereitet für den Verwaltungsrat die Wahl des Generaldirektors und weiterer Kader vor. 2013 hielt er vier Sitzungen ab. 2013 endete das Auswahlverfahren für die Nachfolge des Zentralsekretärs.
Prüfungs- und Finanzausschuss: 2013 umfasste dieser Ausschuss Hans Lauri (Vorsitz), Ulrich Gygi und Luigi Pedrazzini. Ulrich Gygi ist die reglementarisch vorgesehene Verbindungsperson zwischen dem Prüfungs- und Finanzausschuss einerseits und dem Investitionsausschuss andererseits. Der Prüfungs- und Finanzausschuss beurteilt die finanzielle Verfassung des Unternehmens zuhanden des Verwaltungsrats und unterstützt diesen bei der Festlegung der Grundzüge des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung sowie der Oberaufsicht über die Geschäftsführung im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen. Er beurteilt
- die Organisation, Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Arbeit der Internen Revision und der Revisionsstelle sowie ihr Zusammenwirken;
- die Unabhängigkeit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS);
- die Qualität des Rechnungswesens und der finanziellen Berichterstattung aufgrund der Beurteilung durch die Interne Revision und die Revisionsstelle;
- die Einhaltung der Normen (Compliance).
Der Prüfungs- und Finanzausschuss traf sich 2013 zu fünf Sitzungen. Der Präsident der SRG kann auf Wunsch bei besonderen Themen mit beratender Stimme teilnehmen.
Der Verwaltungsrat hat entschieden, den Prüfungs- und Finanzausschuss ab 1. Januar 2014 um eine Person zu erweitern. Neu nimmt auch Oscar Knapp als Mitglied an den Sitzungen teil.
Investitionsausschuss: Die Mitglieder dieses Ausschusses sind Ulrich Gygi (Vorsitz), Lucy Küng und Jean-François Roth. Der Investitionsausschuss beurteilt zuhanden des Verwaltungsrats den Investitionsbedarf des Unternehmens und unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festlegung von Organisation und Verfahren im Investitionsbereich. Der Investitionsausschuss prüft die Investitionsstrategie, die Masterpläne (langfristige Richtpläne), den Investitionsplan, das Investitionsbudget sowie die Investitions- und Desinvestitionsvorlagen, die der Zustimmung des Verwaltungsrats bedürfen. Schliesslich liegt es in seiner Verantwortung, die Umsetzung von grossen oder strategisch wichtigen Investitionsvorhaben zu verfolgen. Der Investitionsausschuss traf sich 2013 zu fünf Sitzungen.
Ausschuss Swissinfo: Die Mitglieder sind Lucy Küng (Vorsitz), Regula Fecker und Oscar Knapp. Der Ausschuss Swissinfo, der 2013 dreimal tagte, bereitet einerseits Geschäfte für den Verwaltungsrat SRG vor und hat andererseits Entscheidkompetenzen in folgenden Themen:
- Beratung und Genehmigung des Angebotskonzepts und der damit verbundenen Mittelzuweisung im Rahmen der Vorgaben des Verwaltungsrats;
- Wahl der fünf Mitglieder des Publikumsrats und Genehmigung seines Reglements;
- Vergütung des Publikumsrats und der Ombudsstelle Swissinfo nach vergleichbaren Ansätzen innerhalb der SRG;
- Genehmigung des jährlichen Berichts zu Service public und Qualität von Swissinfo;
- Vorberatung der Anpassungen der Leistungsvereinbarung mit dem Bund (alle vier Jahre).
Der Verwaltungsrat hat Ende 2013 entschieden, dass der Ausschuss Swissinfo seine Aufgaben fokussierter und mit einer beratenden Rolle wahrnehmen soll. Die Anzahl Sitzungen wird künftig auf eine pro Jahr reduziert. Die administrative Unterstützung wird ab 2014 nicht mehr von Swissinfo, sondern direkt vom Zentralsekretariat erbracht.
Transparenzausschuss: Der 2012 neu geschaffene Ausschuss setzt sich aus dem Präsidenten SRG, Raymond Loretan, dem Vizepräsidenten des Verwaltungsrats, Viktor Baumeler, und dem Vorsitzenden des Prüfungs- und Finanzausschusses, Hans Lauri, zusammen. Der Ausschuss überprüft die für das Kapitel Corporate Governance des Geschäftsberichts erhobenen Angaben der Mitglieder des Verwaltungsrats und bestimmt, welche aufgeführten Funktionen als bedeutend und dauernd im Geschäftsbericht zu erwähnen sind. Er beurteilt die Selbstdeklarationen der Mitglieder des Verwaltungsrats zu den weiteren Interessenbindungen, Reputationsrisiken, Verträgen und Sachverhalten. Bei einem bestehenden oder potenziellen Interessenskonflikt oder Reputationsrisiko unterbreitet er dem Verwaltungsrat den Sachverhalt mit einer Empfehlung zum Entscheid. Bei der Behandlung von Geschäften, die ein Mitglied des Ausschusses betreffen, tritt dieses in den Ausstand. Der Transparenzausschuss tagte 2013 einmal.
Arbeitsgruppe der Regionalpräsidenten
Unter dem Vorsitz des Präsidenten SRG tauschen die Präsidenten der Regionalgesellschaften Erfahrungen zu den Aufgaben aus, die in der abschliessenden Kompetenz der Regionalgesellschaften stehen. Die Arbeitsgruppe kann dazu gemeinsame Initiativen, Methoden und Instrumente entwickeln. Im Weiteren erstattet sie dem Verwaltungsrat Bericht zur Wirksamkeit der Methoden und Instrumente der Programmkonzepte sowie zum Zahlungsrahmen und schlägt ihm dazu Änderungen vor. Die Arbeitsgruppe tagte 2013 dreimal.
Arbeitsweise des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat traf sich 2013 zu sechs Sitzungen. Zwei Sitzungen, die mit Ausbildung und Strategieüberprüfung verbunden waren, dauerten zwei Tage. In der Regel nahmen der Generaldirektor und der Zentralsekretär an den Sitzungen teil. Je nach Thema und Bedarf werden Mitglieder der Geschäftsleitung, Bereichsleiter der Generaldirektion, weitere Verantwortliche und Fachspezialisten oder aussenstehende Experten beigezogen. Der Verwaltungsrat nimmt einmal im Jahr eine Selbstbeurteilung seiner Arbeit vor.
Nach den Treffen mit den Regionalvorständen SRG.D, Corsi und SRG.R im Jahr 2012 hat sich der Verwaltungsrat 2013 mit dem Regionalvorstand RTSR zu einer Aussprache getroffen. Die Gespräche zwischen Verwaltungsrat und den Regionalvorständen sollen künftig alle zwei Jahre in den Regionen stattfinden. Im Jahr ohne Treffen lädt der Verwaltungsrat die Mitglieder der vier Regionalvorstände zu einem Informations- und Diskussionstreffen nach Bern ein. Das Treffen findet erstmals am 24. Juni 2014 statt.
Informations- und Kontrollinstrumente
Der Verwaltungsrat verfügt über folgende Informations- und Kontrollinstrumente:
- dreimal pro Jahr erstelltes Reporting nach dem System der «Balanced Scorecard» zu Markt, Angebot, Finanzen, betrieblichen Prozessen und Personal sowie zum Stand der Realisierung der strategischen Ziele und Projekte;
- dreimal pro Jahr aktualisierte Erwartungsrechnung (Finanz-Reporting);
- Jahresrechnung;
- Budget und Mittelfristplan;
- jährlicher Revisionsplan der Internen Revision;
- Revisionsberichte der Internen Revision und der Revisionsstelle sowie Management Letter der Revisionsstelle.
Die Interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat sowie den Prüfungs- und Finanzausschuss bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und Kontrollpflichten. Sie ist dem Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrats unterstellt.