Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen

In der Schweiz wohnhafte Personen, die Radio- oder Fernsehprogramme empfangen, sind aufgrund des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) verpflichtet, Empfangsgebühren zu ­bezahlen, unabhängig davon, welche Sendungen sie sich anschauen oder anhören, unabhängig auch davon, über welchen Vektor (Antenne, Kabel, Satellit, Mobiltelefon, Internet) sie dies tun. Von den Gebühren befreit werden können lediglich AHV- und IV-Berechtigte, die Leistungen nach dem Bundes­gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung erhalten. 

Die Höhe der Gebühren wird vom Bundesrat festgelegt. Die Einnahmen sind grösstenteils für die Finanzierung der Radio- und Fernsehprogramme der SRG vorgesehen (Service public). Einen Teil davon erhalten private Radio- und Fernsehveranstalter, die gemäss ihrer Konzession einen besonderen Leistungsauftrag erfüllen. Ausserdem werden damit Beiträge an die ­Förderung neuer Technologien sowie an die Nutzungsforschung und die Kosten für die Erhebung der Empfangsgebühren (Billag) geleistet. 

Die Gebührenzahlenden in der Deutschschweiz, der Suisse ­romande und der Svizzera italiana bezahlen alle denselben Betrag und haben dafür von Gesetzes wegen Anrecht auf gleichwertige Programme. Dieser sprachregionale Ausgleich ist ein zentraler Aspekt des Service public der SRG, der jedoch seinen Preis hat: Die Versorgung von vier Sprachräumen mit qualitativ gleichwertigen Programmen wirkt sich nämlich direkt auf die Empfangsgebühren aus. Letztere würden etwa 260 Franken betragen, wenn die SRG ihre Programme in einer einzigen Landessprache produzieren würde.

Empfangsgebühren (pro Jahr, in CHF, inkl. MWST)

Privater Empfang  
Radio 169.15
Fernsehen 293.25
Total 462.40
Gewerblicher Empfang*  
Radio 223.85
Fernsehen 388.55
Total 612.40
Kommerzieller Empfang** I II III
Radio 223.85 372.95 514.90
Fernsehen 388.55 647.35 893.70
Total 612.40 1020.30 1408.60

* Die Gebühren für den gewerblichen Empfang fallen an, wenn die Empfangsgeräte für die Information beziehungsweise Unterhaltung der Mitarbeitenden zur Verfügung stehen.

** Die Gebühren für den kommerziellen Empfang fallen an, wenn die Empfangsgeräte für die Information beziehungsweise Unterhaltung der Kundschaft oder anderer Aussenstehender zur Verfügung stehen. Im kommerziellen Empfang ist der gewerbliche Empfang inbegriffen (zusätzliche Kategorien nach Art. 58 Abs. 3 und Art. 59 Abs. 3 RTVV).

Internationaler Gebührenvergleich

Die SRG verfügt über rund 1,6 Milliarden Franken Einnahmen pro Jahr. Damit produziert sie insgesamt 17 Radio- und 7 Fernsehprogramme in vier Sprachregionen. Deshalb braucht sie ­einen Gebührenvergleich mit anderen Service-public-Anbietern nicht zu scheuen, denn die für schweizerische Verhältnisse grosszügige Finanzausstattung ist im internationalen Vergleich eher bescheiden.

Trotzdem ist die Höhe der Empfangsgebühren immer wieder Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Dabei werden die Gebühren in der Schweiz gerne mit jenen im Ausland verglichen. Diese Vergleiche zeigen, dass bevölkerungsstarke Länder ­niedrigere Gebühren haben, weil sich die Fixkosten (Personal- und Infrastrukturkosten) in Ländern mit einer hohen Bevölkerungszahl auf mehr Personen oder Haushalte verteilen als in Ländern mit wenig Einwohnern. Deshalb sind bei länder­übergreifenden Gegenüberstellungen die folgenden Faktoren zu berücksich­tigen:

  • die Grösse der Bevölkerung;
  • die Anzahl von Sprachgemeinschaften respektive der Bedarf nach einer individuellen Programmproduktion;
  • die Topografie des Landes;
  • das nationale Lohnniveau und die Teuerung, die sich ins­besondere auf die Personal- und Distributionskosten auswirken;
  • die Finanzierungsmöglichkeiten über kommerzielle Einnahmen, die Grösse und Struktur des Werbemarktes sowie allfällige Werbeeinschränkungen;
  • die staatlichen Direktbeiträge und Subventionen, die ­zusätzlich zu den Einnahmen aus den Empfangsgebühren geleistet werden, sowie die Erschliessung anderer Ein­nahmequellen.

Total Einnahmen 2012 in Schweizer Franken

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