Finanzausgleich für gleichwertige Programme

Die SRG erbringt mit ihren Radio- und Fernsehprogrammen Leistungen im Auftrag der Öffentlichkeit: den Service public. Sie steht ausschliesslich im Dienst der Allgemeinheit und ­verfolgt keinen Gewinnzweck. Der Jahresumsatz der SRG beträgt rund 1,6 Milliarden Franken. 75 Prozent der Einnahmen stammen aus den Empfangsgebühren und 25 Prozent aus kommerziellen Einnahmen sowie aus weiteren Erträgen wie beispielsweise dem Verkauf von Sendungen an andere Radio- und Fernsehveranstalter.

Die SRG verteilt die Gebühren- und Werbeeinnahmen nach ­einem Finanzierungsschlüssel an ihre Radio- und Fernseh­unternehmenseinheiten in den vier Sprachregionen. Dank ­dieses Finanzausgleichs zwischen den Sprachregionen erhalten die Unternehmenseinheiten Radio Télévision Suisse (RTS), ­Radiotelevisione svizzera (RSI) und Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR) einen grösseren Anteil der Mittel. Die SRG verwendet die Empfangsgebühren ausschliesslich für das Programmangebot, zu dem sie gemäss Leistungsauftrag verpflichtet ist. 

Die Sponsoring-, Programm- und Dienstleistungserträge ­sowie der Bundesbeitrag für Swissinfo werden direkt bei den jeweiligen Unternehmenseinheiten ausgewiesen. Die Mittel­zuweisung wird unternehmensweit im Finanzplan- und Budgetprozess erarbeitet und vom Verwaltungsrat SRG ver­abschiedet. Sie beruht auf folgenden Elementen:

  • Sockelzuweisung zur Finanzierung des gleichwertigen sprachregionalen Programmangebots gemäss Konzession (diese Sockelzuweisung kann bei guter Entwicklung der Fernsehwerbeerträge für Fernsehbedürfnisse erhöht werden);
  • Strukturzuweisung zur Deckung des Aufwands der gemeinsamen nationalen Aufgaben, der Gebäudeinfrastruktur und der Distribution der Programme;
  • Zuweisungen für besondere Aufgaben, namentlich für die internationale Verbreitung von Programmen;
  • Zuweisungen für wichtige Grossprojekte.

Finanzausgleich 2013

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