Der Verwaltungsrat SRG umfasst neun Mitglieder: Die vier ­Regionalpräsidenten, zwei vom Bundesrat ernannte und drei von der Delegiertenversammlung gewählte Personen.

Der Präsident SRG wird von der Delegiertenversammlung gewählt; er ist zugleich Vorsitzender der Delegiertenversammlung und Präsident des Verwaltungsrats.

Dem Verwaltungsrat kommen die Oberleitung der SRG und die Oberaufsicht über die SRG zu. Er leitet die Geschäfte und trägt gegenüber der Konzessionsbehörde die Verantwortung für das Erreichen der gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Leistungsvorgaben. Gestützt auf Artikel 716 a und 716 b Obligationenrecht (OR) und die Statuten SRG hat er – mit Ausnahme der nicht delegierbaren und nicht entziehbaren Kompetenzen und weiterer vorbehaltener Entscheidungsbefugnisse – die Geschäftsführung des Unternehmens und die Gesamtleitung der Programme im Organisationsreglement vom 13. Dezember 2013 an den Generaldirektor delegiert. Im Rahmen der angebots-strategischen Vorgaben des Verwaltungsrats legen die Regionalvorstände die Programmkonzepte fest. Nach Massgabe dieser Konzepte teilen sie die vom Verwaltungsrat zugewiesenen Programmmittel (Zahlungsrahmen) auf die Programmketten oder -bereiche auf. Sie stellen dem Verwaltungsrat zu folgenden programmrelevanten Geschäften Anträge:

  • Wahl der Direktoren der Unternehmenseinheiten und der Führungskräfte der zweiten Führungsebene mit programmrelevanter Verantwortung;
  • Änderung der regionalen Studiostandorte;
  • Änderung der regionalen Gliederung in Unternehmens­einheiten;
  • Änderung der programmrelevanten zweiten Führungsebene der Unternehmenseinheiten.

Wenn der Verwaltungsrat die Anträge nicht genehmigt, weist er sie mit Auflagen an den Regionalvorstand zurück. Weicht der Regionalvorstand bei den Programmkonzepten oder der damit verbundenen Mittelaufteilung von den Vorgaben des Verwaltungsrats ab, so entscheidet Letzterer. Im Übrigen können die Regionalvorstände dem Verwaltungsrat Anträge zur Qualität und zum Service public der Unternehmenseinheiten stellen.

Seit dem 1. Mai 2017 ist Jean-Michel Cina Präsident der SRG. Jean-François Roth amtet als Vizepräsident. 

Der Verwaltungsrat hat entschieden, bis 2020 einen Frauenanteil von 30 Prozent im Verwaltungsrat anzustreben. Er erfüllt diese Vorgabe seit dem 1. Januar 2016.

Amtszeit

Da vier Mitglieder des Verwaltungsrats gleichzeitig Regionalpräsidenten sind und der Bundesrat zwei Verwaltungsratsmitglieder wählt (Art. 24 Konzession), ist eine einjährige Amtszeit für die Mitglieder des Verwaltungsrats nicht angezeigt. Die gesamte Amtszeit in der Funktion als Verwaltungsrat darf zwölf Jahre nicht übersteigen. Am 1. Januar 2016 begann eine neue vierjährige Amtsperiode. 

Interne Organisation

Der Präsident des Verwaltungsrats wird von der Delegiertenversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Er bestimmt einen Sekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrats ist (Zentralsekretär). Der Verwaltungsrat hat die nachfolgenden Ausschüsse und eine ständige Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese informieren den Verwaltungsrat mündlich oder mit schriftlich formulierten Vorschlägen sowie mit der Zustellung ihrer Sitzungsprotokolle.

Personalausschuss

Im Personalausschuss hat Jean-Michel  Cina den Vorsitz. Neben Jean-François Roth sind Andreas Schefer und Alice Šáchová-Kleisli die weiteren Ausschussmitglieder. Der Personalausschuss beurteilt zuhanden des Verwaltungsrats die Personalpolitik des Unternehmens, bereitet die Wahlgeschäfte des Verwaltungsrats vor und unterstützt ihn bei der Festlegung der Gehaltsrahmen der obersten Kader des Unternehmens, der Vergütungen der Vereinsorgane sowie der maximalen Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Im Auftrag des Verwaltungsrats nimmt er die arbeitsvertraglichen Beziehungen zum Generaldirektor wahr. Weiter macht der Personalausschuss Vorschläge zu einer ausgewogenen Zusammensetzung des Verwaltungsrats und bereitet für den Verwaltungsrat die Wahl des Generaldirektors und weiterer Kader vor. 2018 hielt er vier Sitzungen ab.

Prüfungs- und Finanzausschuss

2018 gehörten diesem Ausschuss Ursula Gut-Winterberger (neu Vorsitz), Andreas Schefer, Marc Furrer (beide neu) und Luigi Pedrazzini an. Luigi Pedrazzini ist die reglementarisch vorgesehene Verbindungsperson zwischen dem Prüfungs- und Finanzausschuss einerseits und dem Investitionsausschuss andererseits.

Der Prüfungs- und Finanzausschuss beurteilt die finanzielle Verfassung des Unternehmens zuhanden des Verwaltungsrats und unterstützt ihn bei der Festlegung der Grundzüge des Rechnungswesens, der 
Finanzkontrolle und der Finanzplanung sowie der Oberaufsicht über die Geschäftsführung im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen. Er beurteilt:

  • die Organisation, Unabhängigkeit und Wirksamkeit der ­Arbeit der Internen Revision und der Revisionsstelle sowie ihr Zusammenwirken;
  • die Unabhängigkeit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS);
  • die Qualität des Rechnungswesens und der finanziellen Berichterstattung aufgrund der Beurteilung durch die Interne Revision und die Revisionsstelle;
  • die Einhaltung der Normen (Compliance). 

Der Prüfungs- und Finanzausschuss traf sich 2018 zu fünf Sitzungen. Der Präsident der SRG kann auf Wunsch bei besonderen Themen mit beratender Stimme teilnehmen.

Investitionsausschuss

Die Mitglieder dieses Ausschusses sind Luigi Pedrazzini (Vorsitz), Oscar Knapp, Jean-François Roth und Sabine Süsstrunk (neu). Der Investitionsausschuss beurteilt zuhanden des Verwaltungsrats den Investitionsbedarf des Unternehmens und unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festlegung von Organisation und Verfahren im Investitionsbereich. Der Investitionsausschuss prüft die Investitionsstrategie, die Masterpläne (langfristige Richtpläne), den Investitionsplan, das Investitionsbudget sowie die Investitions- und Desinvestitionsvorlagen, die der Zustimmung des Verwaltungsrats bedürfen. Schliesslich liegt es in seiner Verantwortung, die Umsetzung von grossen oder strategisch wichtigen Investitionsvorhaben zu verfolgen. Der Investitionsausschuss traf sich 2018 zu fünf Sitzungen.

Ausschuss SWI swissinfo.ch

Die Mitglieder sind Oscar Knapp (neu Vorsitz), Alice Šáchová-Kleisli und Sabine Süsstrunk (neu). Der Ausschuss SWI swissinfo.ch, der 2018 usanzgemäss einmal tagte, bereitet einerseits Geschäfte für den Verwaltungsrat SRG vor und hat andererseits Entscheidungskompetenzen in folgenden Themen: 

  • Beratung und Genehmigung des Angebotskonzepts und der damit verbundenen Mittelzuweisung im Rahmen der Vorgaben des Verwaltungsrats
  • Wahl der fünf Mitglieder des Publikumsrats und Genehmigung seines Reglements
  • Vergütung des Publikumsrats und der Ombudsstelle 
  • SWI swissinfo.ch nach vergleichbaren Ansätzen innerhalb der SRG
  • Genehmigung des jährlichen Berichts zu Service public und Qualität von SWI swissinfo.ch
  • Vorberatung der Anpassungen der Leistungsvereinbarung mit dem Bund (alle vier Jahre)

Transparenzausschuss

Dieser Ausschuss setzt sich aus dem Präsidenten SRG, Jean-Michel Cina, dem Vizepräsidenten des Verwaltungsrats, Jean-François Roth, und der Vorsitzenden des Prüfungs- und Finanzausschusses, Ursula Gut-Winterberger, zusammen. Der Ausschuss überprüft die für das Kapitel Corporate Governance des Geschäftsberichts erhobenen Angaben der Mitglieder des Verwaltungsrats. Er beurteilt die Selbstdeklarationen der Mitglieder des Verwaltungsrats zu den weiteren Interessenbindungen, Reputationsrisiken, Verträgen und Sachverhalten. 

Bei einem bestehenden oder potenziellen Interessenskonflikt oder Reputationsrisiko unterbreitet er dem Verwaltungsrat den Sachverhalt mit einer Empfehlung zum Entscheid. Bei der Behandlung von Geschäften, die ein Mitglied des Ausschusses betreffen, tritt es in den Ausstand. Der Transparenzausschuss tagte 2018 einmal.

Ausschuss Digitale Transformation (neu ab 2018)

Der Ausschuss Digitale Transformation wurde vom Verwaltungsrat im Oktober 2017 eingesetzt und hat im März 2018 seine Tätigkeit aufgenommen. Die Mitglieder des Ausschusses sind Jean-Michel Cina (Vorsitz), Alice Šáchová-Kleisli, Marc Furrer und Sabine Süsstrunk. Der Ausschuss beurteilt zuhanden des Verwaltungsrats die mittel- bis langfristige Entwicklung eines modernen Service public und dessen Auswirkungen auf das Angebot der SRG. Er begleitet die Angebotsstrategie der SRG und für das Unternehmen strategisch relevante Innovationsprojekte, insbesondere im Bereich der digitalen Transformation. Der Ausschuss Digitale Transformation traf sich 2018 zu sechs Sitzungen.

Arbeitsgruppe der Regionalpräsidenten

Unter dem Vorsitz des Präsidenten SRG tauschen die Präsidenten der Regionalgesellschaften Erfahrungen zu den Aufgaben aus, die auf den Statuten der SRG und der Vereinsstrategie basieren und in ihrer abschliessenden Kompetenz stehen. Die Arbeitsgruppe kann dazu gemeinsame Initiativen, Methoden und Instrumente entwickeln. Im Weiteren erstattet sie dem Verwaltungsrat Bericht zur Wirksamkeit der Methoden und Instrumente der Programmkonzepte sowie zum Zahlungsrahmen und schlägt ihm dazu Änderungen vor. Die Arbeitsgruppe tagte 2018 dreimal.

Interessenbindungen

Die weiteren wesentlichen Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie die politischen Ämter sind bei den einzelnen Mitgliedern aufgeführt.

Kreuzverflechtungen

Es bestehen keine gegenseitigen Einsitznahmen in Verwaltungsräten zwischen der SRG und einer anderen Gesellschaft ausserhalb des Vereins oder seines Konsolidierungskreises.

Arbeitsweise des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat traf sich 2018 zu sechs ordentlichen und zwei ausserordentlichen Sitzungen. Anlass zu den beiden ausserordentlichen Sitzungen Ende Januar beziehungsweise Mitte Februar gab primär die No-Billag-Abstimmung vom 4. März 2018. 

Innerhalb der Generaldirektion wurde per Anfang 2018 die neue Direktion Entwicklung und Angebot geschaffen. Ihre Arbeit wird seitens des Verwaltungsrats ab 2018 vom Ausschuss Digitale Transformation begleitet. Der Generaldirektor und der Zentralsekretär nahmen an den Sitzungen teil.

Je nach Thema und Bedarf werden Mitglieder der Geschäftsleitung, Bereichsleiter der Generaldirektion, weitere Verantwortliche und Fachspezialisten oder aussenstehende Experten beigezogen. Der Verwaltungsrat nimmt in der Regel einmal im Jahr eine Selbstbeurteilung seiner Arbeit vor.

Informations- und Kontrollinstrumente

Der Verwaltungsrat verfügt über folgende Informations- und Kontrollinstrumente:

  • Dreimal pro Jahr erstelltes Reporting nach dem System der «Balanced Scorecard» zu Markt, Angebot, Finanzen, betrieblichen Prozessen und Personal sowie zum Stand der Realisierung der strategischen Ziele und Projekte
  • Dreimal pro Jahr Erwartungsrechnung (Finanz-Reporting)
  • Jahresrechnung
  • Budget und Mittelfristplan
  • Jährlicher Compliance-Bericht
  • Jährlicher Risikobericht
  • Jährlicher Bericht IKS
  • Jährlicher Beteiligungsbericht
  • Jährlicher Revisionsplan der Internen Revision
  • Revisionsberichte der Internen Revision und der Revisionsstelle sowie Management-Letter der Revisionsstelle
  • Jährlicher Bericht über die Mittelzuweisung an die Regionalgesellschaften

Die Interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat sowie den Prüfungs- und Finanzausschuss bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und Kontrollpflichten. Sie ist dem Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrats unterstellt.