Verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle

Der Verein SRG veranstaltet gemäss der Schweizerischen Bundesverfassung (BV), dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 24. März 2006, der Radio- und ­Fernsehverordnung (RTVV) vom 9. März 2007 sowie der Konzession des Bundesrats vom 28. November 2007 Radio- und Fernsehpro-gramme und erbringt übrige publizistische Leistungen (Onlineangebot, Teletext, Angebot für das Ausland). Zu diesem Zweck betreibt der Verein das Unternehmen SRG. Die SRG steht mit ihrem Service-public-Angebot im Dienst der Allgemeinheit und verfolgt keinen Gewinnzweck.

Oberstes Organ des Vereins ist die Delegiertenversammlung. Der Verwaltungsrat hat die Oberleitung und die Oberaufsicht; im Sinne des Vereinsrechts ist er der Vereinsvorstand.

Der Generaldirektor führt das Unternehmen im Rahmen der vom Verwaltungsrat an ihn übertragenen Kompetenzen zusammen mit der ihm unterstellten Geschäftsleitung. Am 27. April 2018 wählte die Delegiertenversammlung die Prüfgesellschaft BDO für ein weiteres Jahr zur Revisionsstelle für das Unternehmen (Stammhaus und Tochtergesellschaften).

Verein

Der Verein SRG besteht aus vier Regionalgesellschaften:

  • Verein SRG.D: Radio- und Fernsehgesellschaft der deutschen und rätoromanischen Schweiz
  • Verein RTSR: Société de radiodiffusion et de télévision de la Suisse romande
  • Genossenschaft Corsi: Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana
  • Verein SRG.R: SRG SSR Svizra Rumantscha

Die Regionalgesellschaften SRG.D und RTSR setzen sich wie­derum aus je sieben Mitgliedgesellschaften zusammen (wobei die SRG.R ebenfalls eine Mitgliedgesellschaft der SRG.D ist). Rund 23 000 Personen aus allen Kantonen sind Mitglieder der Regional- oder Mitglied­gesellschaften.

Die Regionalgesellschaften verankern die SRG in der Gesellschaft, regen die öffentliche Debatte über einen zeitgemässen Service public an und nehmen Einfluss auf die Ausrichtung und Qualität der Radio- und Fernsehprogramme sowie des übrigen publizistischen Angebots der SRG. Ihre Regionalräte

  • bringen die gesellschaftlichen und kulturellen Anliegen der Regionen ein;
  • nehmen Kenntnis von der Berichterstattung der Unternehmenseinheiten zur Qualität und zum Service public sowie von den Programmkonzepten;
  • stellen dem Regionalvorstand Prüfungsanträge zu Programmkonzepten;*
  • bestimmen die Delegierten
  • und nehmen weitere Aufgaben wahr, soweit dafür nicht die ­Vereins- oder Genossenschafterversammlung oder der ­Regionalvorstand zuständig ist.

Die Regionalgesellschaften erfüllen die Aufgaben, die ihnen gemäss Artikel 4 der Statuten SRG zugewiesen werden. Die Vereinsstrategie, die an der Delegiertenversammlung vom 5. Dezember 2014 verabschiedet wurde, formuliert die Zielsetzungen. Die daraus abgeleiteten Massnahmen werden von den Regionalgesellschaften konkretisiert und umgesetzt.

Die vier Regionalvorstände leiten die Regionalgesellschaften und wirken gemäss SRG-Statuten bei programmrelevanten Geschäften des Verwaltungsrats SRG mit.

Jede Regionalgesellschaft verfügt über einen repräsentativen konsultativen Publikumsrat, der den engen Kontakt zwischen den Programmverantwortlichen und dem Radio- und Fern­sehpublikum sicherstellt und die Programmarbeit unterstützt, indem der Publikumsrat Feststellungen, Vorschläge und Anregungen macht. Die Präsidenten der Publikumsräte treffen sich jährlich dreimal: Sie tauschen Erfahrungen aus, entwickeln Methoden oder Instrumente und koordinieren die Angebots­beobachtungen. In jeder Sprachregion haben die Publikumsräte eine Ombudsstelle eingerichtet, welche die Beanstandungen des Radio- und Fernsehprogramms sowie des übrigen publizistischen Angebots behandelt. Die Geschäftsstellen der Regionalgesellschaften werden von Regionalsekretärinnen oder -sekretären geführt. Sie treffen sich dreimal im Jahr zu einer Koordinationssitzung unter der Leitung des Zentralsekretärs.

Unternehmen

Das Unternehmen ist gleichbedeutend mit dem Konzern. Es umfasst das Stammhaus, das juristisch Teil des Vereins ist, und fünf Tochtergesellschaften. Die Radio- und Fernsehprogramme sowie die ­übrigen publizistischen Angebote werden von den fünf Unternehmenseinheiten (Zweigniederlassungen) erstellt:

  • RSI Radiotelevisione svizzera
  • RTR Radiotelevisiun Svizra Rumantscha
  • RTS Radio Télévision Suisse
  • SRF Schweizer Radio und Fernsehen
  • SWI swissinfo.ch

Die zentralen Führungsbereiche und die gemeinsamen Dienstleistungen für das Unternehmen SRG sind in der Generaldirek­tion zusammengefasst. Die Stabsbereiche sind: Generalsekretariat, Medienstelle, Public Affairs, Business Unit Sport und Sonderprojekte GD. Diese sind direkt dem Generaldirektor unterstellt. Die Fachbereiche sind: Finanzen und Controlling, Operationen, Human Resources und Entwicklung und Angebot.

Die SRG hält an drei Gesellschaften eine Beteiligung von über 50 Prozent. Es sind dies die Tochtergesellschaften Technology and Production Center Switzerland AG (TPC), Swiss TXT AG und Telvetia SA. Es handelt sich um nichtkotierte Gesellschaften (siehe Anhang zur Konzernrechnung auf Seite 189). Sie werden über die Vertretung der SRG in den jeweiligen Verwaltungsräten geleitet. Die Vertreterinnen und Vertreter  werden von der SRG-Geschäftsleitung bestimmt. Der Präsident des Verwaltungsrats der Tochtergesellschaft soll in der Regel ein Mitglied der SRG-Geschäftsleitung sein. Der Geschäftsführer von TPC nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Geschäftsleitung von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) teil.

Kapitalstruktur

Das Eigenkapital der SRG per 31. Dezember 2018 beträgt 429,5 Millionen Franken und setzt sich aus einer Grundreserve von 480 Millionen Franken sowie einer negativen Gewinnreserve von 50,5 Millionen Franken zusammen.

* Das Programmkonzept beschreibt die allgemeine Ausrichtung, die strategische Stossrichtung bezüglich Zielgruppen und Marktziele, die Grobstruktur des Inhalts und die Entwicklungslinien einer Programmkette (zum Beispiel Radio SRF 1), eines Programmbereichs (zum Beispiel Information) oder eines übrigen publizistischen Angebots (zum Beispiel Onlineangebot SWI swissinfo.ch). Es beruht auf dem Programmauftrag, den Anforderungen zur Programmqualität des RTVG und der Konzession sowie auf programmstrategischen Vorgaben des Verwaltungsrats.