Verwaltungsrat

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat SRG umfasst neun Mitglieder: Die vier ­Regionalpräsidenten, zwei vom Bundesrat ernannte und drei von der Delegiertenversammlung gewählte Personen. 

Der Präsident SRG wird von der Delegiertenversammlun gewählt; er ist zugleich Vorsitzender der Delegiertenversammlung und Präsident des Verwaltungsrats.  

Dem Verwaltungsrat kommt die Oberleitung der SRG und die Oberaufsicht über die SRG zu. Er leitet die Geschäfte und trägt gegenüber der Konzessionsbehörde die Verantwortung für das Erreichen der gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Leistungsvorgaben. Gestützt auf Artikel 716 a und 716 b Obligationenrecht (OR) und die Statuten hat er – mit Ausnahme der nicht delegierbaren und nicht entziehbaren Kompetenzen und weiterer vorbehaltener Entscheidbefugnisse – die Geschäftsführung des Unternehmens und die Gesamtleitung der Programme im Organisationsreglement vom 13. Dezember 2013 an den Generaldirektor delegiert. Im Rahmen der angebotsstrategischen Vorgaben des Verwaltungsrats legen die Regionalvorstände die Programmkonzepte fest. Nach Massgabe dieser Konzepte teilen sie die vom Verwaltungsrat zugewiesenen Programmmittel (Zahlungsrahmen) auf die Programmketten oder -bereiche auf. Sie stellen dem Verwaltungsrat zu folgenden programmrelevanten Geschäften Anträge:

  • Wahl der Direktoren der Unternehmenseinheiten und der Führungskräfte der zweiten Führungsebene mit programmrelevanter Verantwortung;
  • Änderung der regionalen Studiostandorte;
  • Änderung der regionalen Gliederung in Unternehmens­einheiten;
  • Änderung der programmrelevanten zweiten Führungsebene der Unternehmenseinheiten.

Wenn der Verwaltungsrat die Anträge nicht genehmigt, weist er sie mit Auflagen an den Regionalvorstand zurück. Weicht der Regionalvorstand bei den Programmkonzepten oder der damit verbundenen Mittelaufteilung von den Vorgaben des Verwaltungsrats ab, so entscheidet Letzterer. Im Übrigen können die Regionalvorstände dem Verwaltungsrat Anträge zur Qualität und zum Service public der Unternehmenseinheiten stellen.  

Der Verwaltungsrat hat entschieden, bis 2020 einen Frauenanteil von 30 Prozent im Verwaltungsrat anzustreben.

Der Verwaltungsrat bestand am 1. Januar 2015 aus den folgenden Mitgliedern:

Raymond Loretan
Präsident
Raymond Loretan
Viktor Baumeler
Vizepräsident
Viktor Baumeler
Regula Bührer-Fecker
Verwaltungsrätin
Regula Bührer-Fecker
Lucy Küng
Verwaltungsrätin
Lucy Küng
Hans Lauri
Verwaltungsrat
Hans Lauri
Ulrich Gygi
Verwaltungsrat
Ulrich Gygi
Jean-François Roth
Verwaltungsrat
Jean-François Roth
Luigi Pedrazzini
Verwaltungsrat
Luigi Pedrazzini
Oscar Knapp
Verwaltungsrat
Oscar Knapp
Beat Schneider
Zentralsekretär
Beat Schneider

 

Amtszeit

Da vier Mitglieder des Verwaltungsrats gleichzeitig Regionalpräsidenten sind und der Bundesrat zwei Verwaltungsratsmitglieder wählt (Art. 24 Konzession), ist eine einjährige Amtszeit für die Mitglieder des Verwaltungsrats nicht angezeigt. Die gesamte Amtszeit in der Funktion als Verwaltungsrat darf zwölf Jahre nicht übersteigen. Am 1. Januar 2012 hat eine neue vierjährige Amtsperiode begonnen.   

Interne Organisation

Der Präsident des Verwaltungsrats wird von der Delegiertenversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Er bestimmt einen Sekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrats ist (Zentralsekretär). Der Verwaltungsrat hat die nachfolgenden Ausschüsse und eine ständige Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese informieren den Verwaltungsrat mündlich oder mit schriftlich formulierten Vorschlägen sowie mit der Zustellung ihrer Sitzungsprotokolle. 

Personalausschuss: Im Personalausschuss haben Raymond Loretan (Vorsitz), Viktor Baumeler, Jean-François Roth und Hans Lauri Einsitz genommen. Der Personalausschuss beurteilt zuhanden des Verwaltungsrats die Personalpolitik des Unternehmens, bereitet die Wahlgeschäfte des ­Verwaltungsrats vor und unterstützt ihn bei der Festlegung der Gehaltsrahmen der obersten Kader des ­Unternehmens und der Vergütungen der Vereinsorgane. Im Auftrag des Verwaltungsrats nimmt er die arbeitsvertraglichen Beziehungen zum Generaldirektor wahr. Weiter macht der ­Personalausschuss Vorschläge zu einer ausgewogenen Zusammensetzung des Verwaltungsrats und bereitet für den Verwaltungsrat die Wahl des Generaldirektors und weiterer Kader vor. 2014 hielt er drei Sitzungen ab.  

Prüfungs- und Finanzausschuss: 2014 umfasste dieser Ausschuss Hans Lauri (Vorsitz), Ulrich Gygi, Oscar Knapp und Luigi Pedrazzini. Ulrich Gygi ist die reglementarisch vorgesehene Verbindungsperson zwischen dem Prüfungs- und Finanzausschuss einerseits und dem Investitionsausschuss andererseits. Der Prüfungs- und Finanzausschuss beurteilt die finanzielle Verfassung des Unternehmens zuhanden des Verwaltungsrats und unterstützt diesen bei der Festlegung der Grundzüge des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung sowie der Oberaufsicht über die Geschäftsführung im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen. Er beurteilt

  • die Organisation, Unabhängigkeit und Wirksamkeit der ­Arbeit der Internen Revision und der Revisionsstelle sowie ihr Zusammenwirken;
  • die Unabhängigkeit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS);
  • die Qualität des Rechnungswesens und der finanziellen Berichterstattung aufgrund der Beurteilung durch die Interne Revision und die Revisionsstelle;
  • die Einhaltung der Normen (Compliance).  

Der Prüfungs- und Finanzausschuss traf sich 2014 zu fünf Sitzungen. Der Präsident der SRG kann auf Wunsch bei besonderen Themen mit beratender Stimme teilnehmen.      

Investitionsausschuss: Die Mitglieder dieses Ausschusses sind Ulrich Gygi (Vorsitz), Lucy Küng und Jean-François Roth. Der Investitionsausschuss beurteilt zuhanden des Verwaltungsrats den Investitionsbedarf des Unternehmens und unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festlegung von Organisation und Verfahren im Investitionsbereich. Der Investitionsausschuss prüft die Investitionsstrategie, die Masterpläne (langfristige Richtpläne), den Investitionsplan, das Investitionsbudget sowie die Investitions- und Desinvestitionsvorlagen, die der Zustimmung des Verwaltungsrats bedürfen. Schliesslich liegt es in seiner Verantwortung, die Umsetzung von grossen oder strategisch wichtigen Investitionsvorhaben zu verfolgen. Der Investitionsausschuss traf sich 2014 zu fünf Sitzungen. 

Ausschuss SWI swissinfo.ch: Die Mitglieder sind Lucy Küng (Vorsitz), Regula Bührer-Fecker und Oscar Knapp. Der Ausschuss swissinfo.ch, der 2014 einmal tagte, bereitet einerseits Geschäfte für den Verwaltungsrat SRG vor und hat andererseits Entscheidkompetenzen in folgenden Themen:

  • Beratung und Genehmigung des Angebotskonzepts und der damit verbundenen Mittelzuweisung im Rahmen der Vorgaben des Verwaltungsrats;
  • Wahl der fünf Mitglieder des Publikumsrats und Genehmigung seines Reglements;
  • Vergütung des Publikumsrats und der Ombudsstelle swissinfo.ch nach vergleichbaren Ansätzen innerhalb der SRG;
  • Genehmigung des jährlichen Berichts zu Service public und Qualität von SWI swissinfo.ch;
  • Vorberatung der Anpassungen der Leistungsvereinbarung mit dem Bund (alle vier Jahre).  

Die administrative Unterstützung des Ausschusses SWI swissinfo.ch wurde 2014 erstmals vom Zentralsekretariat geleistet und nicht mehr von SWI swissinfo.ch.        

Transparenzausschuss: Der 2012 neu geschaffene Ausschuss setzt sich aus dem Präsidenten SRG, Raymond Loretan, dem Vizepräsidenten des Verwaltungsrats, Viktor Baumeler, und dem Vorsitzenden des Prüfungs- und Finanzausschusses, Hans Lauri, zusammen. Der Ausschuss überprüft die für das Kapitel Corporate Governance des Geschäftsberichts erhobenen Angaben der Mitglieder des Verwaltungsrats. Er beurteilt die Selbstdeklarationen der ­Mitglieder des Verwaltungsrats zu den weiteren Interessenbindungen, Reputationsrisiken, Verträgen und Sachverhalten. Bei einem bestehenden oder potenziellen Interessenskonflikt oder Reputationsrisiko unterbreitet er dem Verwaltungsrat den Sachverhalt mit einer Empfehlung zum Entscheid. Bei der Behandlung von Geschäften, die ein Mitglied des Ausschusses betreffen, tritt dieses in den Ausstand. Der Transparenzausschuss tagte 2014 zweimal.        

Arbeitsgruppe der Regionalpräsidenten: Unter dem Vorsitz des Präsidenten SRG tauschen die Präsidenten der Regionalgesellschaften Erfahrungen zu den Aufgaben aus, die in der abschliessenden Kompetenz der Regionalgesellschaften stehen. Die Arbeitsgruppe kann dazu gemeinsame Initiativen, Methoden und Instrumente entwickeln. Im Weiteren erstattet sie dem Verwaltungsrat Bericht zur Wirksamkeit der Methoden und Instrumente der Programmkonzepte sowie zum Zahlungsrahmen und schlägt ihm dazu Änderungen vor. Die Arbeitsgruppe tagte 2014 dreimal. 

Interessenbindungen 

Die weiteren wesentlichen Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie die politischen Ämter sind bei den einzelnen Mitgliedern aufgeführt.      

Kreuzverflechtungen

Es bestehen keine gegenseitigen Einsitznahmen in Verwaltungsräten zwischen der SRG und einer anderen Gesellschaft ausserhalb des Vereins oder seines Konsolidierungskreises.        

Arbeitsweise des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat traf sich 2014 zu sechs Sitzungen. Zwei Sitzungen, die mit Ausbildung und Strategieüberprüfung verbunden waren, dauerten zwei Tage. Der Generaldirektor und der Zentralsekretär nahmen an den Sitzungen teil.   

Je nach Thema und Bedarf werden Mitglieder der Geschäftsleitung, Bereichsleiter der Generaldirektion, weitere Verantwortliche und Fachspezialisten oder aussenstehende Experten ­beigezogen. Der Verwaltungsrat nimmt einmal im Jahr eine Selbstbeurteilung seiner Arbeit vor.        

Die Gespräche zwischen dem Verwaltungsrat und den Regionalvorständen sollen künftig alle zwei Jahre in den Regionen stattfinden. Im Juni 2014 traf der Verwaltungsrat die Mitglieder der vier Regionalvorstände zu einem Informations- und Diskussionsanlass in Bern. 2015 wird der Verwaltungsrat jeden Regionalvorstand einzeln in der jeweiligen Region treffen.       

Informations- und Kontrollinstrumente  

Der Verwaltungsrat verfügt über folgende Informations- und Kontrollinstrumente:

  • dreimal pro Jahr erstelltes Reporting nach dem System der «Balanced Scorecard» zu Markt, Angebot, Finanzen, betrieblichen Prozessen und Personal sowie zum Stand der Realisierung der strategischen Ziele und Projekte;
  • dreimal pro Jahr Erwartungsrechnung (Finanz-Reporting);
  • Jahresrechnung;
  • Budget und Mittelfristplan;
  • jährlicher Compliance-Bericht;
  • jährlicher Risikobericht;
  • jährlicher Beteiligungsbericht;
  • jährlicher Revisionsplan der Internen Revision;
  • Revisionsberichte der Internen Revision und der Revisionsstelle sowie Management Letter der Revisionsstelle;
  • jährlicher Bericht über die Mittelzuweisung an die Regionalgesellschaften. 

Die Interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat sowie den Prüfungs- und Finanzausschuss bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und Kontrollpflichten. Sie ist dem Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrats unterstellt.    

Der Verwaltungsrat bestand am 1. Januar 2015 aus den folgenden Mitgliedern:

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