Aufsicht

Aufsicht

Im Umgang mit den Gebührengeldern existiert einerseits ein strenges SRG-internes Controlling. Andererseits besteht eine Rechenschaftspflicht gegenüber externen Stellen wie ­beispielsweise dem Departement für ­Umwelt, Verkehr und Energie (Uvek).

Die SRG legt mit dem Geschäftsbericht ihren Finanzhaushalt für das vergangene Jahr offen; mit dem Budget und dem Fünfjahresplan berichtet sie auch zukunftsgerichtet. 

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wacht darüber, dass die SRG beziehungsweise ihre Sendeunternehmen bei ­ihrer Tätigkeit die Bestimmungen von Gesetz, Konzession und den einschlägigen internationalen Übereinkommen einhält. Für die Behandlung von Beschwerden über den Inhalt redaktioneller Sendungen sind die Ombudsstellen und die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) zuständig. 

Fünf Ombudsstellen für Reklamationen aus dem Publikum

Die SRG hat fünf Ombudsstellen: je eine für die Radio- und Fernsehprogramme der vier Sprachregionen und eine für swissinfo.ch. Die Ombudsstellen vermitteln zwischen den Beschwerdeführenden und den Programmverantwortlichen. Da die meistbeachteten Sendungen der SRG die Informationssendungen sind, sind diese am häufigsten von Beschwerden betroffen. Fernsehbeiträge wurden bisher immer häufiger ­beanstandet als Radiobeiträge. In den letzten fünf Jahren ­haben die Ombudsstellen die meisten Beschwerden als unbegründet abgewiesen.

Die UBI als Beschwerdeinstanz

Ist jemand mit der Beurteilung der Ombudsstelle nicht einverstanden, kann der Streitfall bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) beanstandet werden. Aufgrund der Vielfalt des SRG-Angebots und der Exponiertheit als Service-public-Unternehmen werden gegen die SRG bei der UBI mehr Beschwerden eingereicht als gegen kommerzielle Anbieter. Trotzdem: Im Schnitt werden weniger als ein Sechstel der Beschwerden gegen die SRG von der UBI gutgeheissen.

Publikumsräte

Die Publikumsräte und Programmkommissionen des Vereins SRG sind Schnittstellen zwischen den Programm­schaffenden und dem Publikum. Alle vier Regionalgesell­schaften und swissinfo.ch haben je einen eigenen Publikumsrat, in der Deutschschweiz und in der Suisse romande gibt es ­zudem mehrere subregionale Programmkommissionen. Als Vertreter verschiedener Bevölkerungskreise beurteilen deren Mitglieder die publizistischen Leistungen der SRG. Für die Programmverantwortlichen sind sie wichtige Diskussions­partner. Die Publikumsräte informieren regelmässig über ihre ­Beurteilungen von Sendungen der SRG. In ihren jährlichen ­Berichten halten die Publikumsräte ihre Beobachtungen und Urteile fest und machen konkrete Verbesserungsvorschläge.  

Weitere Informationen zu den Beobachtungen der Publikumsräte siehe Kapitel Qualität.

Schweizer Presserat

Der Schweizer Presserat ist eine Milizorganisation, die über die Qualität des schweizerischen Journalismus wacht – nicht unter rechtlichen, sondern unter ethischen Gesichtspunkten. Er formulierte die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» und machte sie zum Massstab für Ethik im Journalismus. Die konkreten journalistischen Richt­linien des Presserats werden von allen Unternehmenseinheiten der SRG als bindende Grundlage anerkannt. Sie gehören zum Basis­wissen ihrer Journalistinnen und Redaktoren. Bei den ­Radio- und Fernsehsendern der SRG sind die Richtlinien sogar expliziter Bestandteil des publizistischen Leitbilds. Die SRG ist im ­Stiftungsrat des Schweizer Presserats vertreten. 

Die meisten Beschwerden an den Schweizer Presserat richten sich gegen Printmedien, denn unzufriedene Radiohörerinnen und Fernsehzuschauer wenden sich vor allem an die Ombudsstellen der SRG und an die UBI.

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