Elf Argumente für die RTVG-Revision
Mit einer Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) soll 2018/19 ein neues Modell zur Finanzierung des audiovisuellen Service public eingeführt werden: Dieses neue Modell gilt für die SRG und 34 private Lokalsender, die Gebühren erhalten. Das Parlament hat es mit deutlicher Mehrheit verabschiedet. Der Gewerbeverband hat gegen die Revision das Referendum ergriffen. Die Federführung der Kampagne für das revidierte Gesetz hat die CVP. Abstimmungstermin ist der 14. Juni 2015. Elf Argumente für das neue RTVG.
Neues Modell ist zeitgemäss
Heute gibt es eine nicht mehr zeitgemässe Gebühr auf Radio- und Fernsehapparate, während immer mehr Menschen die Sendungen auf ihrem PC, Tablet oder Smartphone verfolgen. Da inzwischen praktisch jeder Haushalt ein Empfangsgerät besitzt, wird die Gebühr auf Geräte durch eine Haushaltsgebühr ersetzt (anhand der Einwohnerregister): Das ist ökonomischer, einfacher, fairer. Es gibt keine Schwarzseher mehr. Kontrollen entfallen, was im liberalen Sinne ist. Die Bürokratie wird kleiner: Man muss sich bei einem Umzug nicht mehr ummelden.
Opting-out: «Vollabstinente» zahlen fünf Jahre nichts
Wer absolut kein Empfangsgerät besitzt, kann dank eines Opting-out für fünf Jahre von der Gebühr befreit werden.
Keine Steuer
Die neue Gebühr ist keine Steuer, sondern juristisch eine «Kostenanlastungsabgabe». Eine Steuerfinanzierung des Service public wäre viel teurer: Die Kantone würden 17 Prozent der Steuereinnahmen einbehalten, die Billag behält rund 4 Prozent.
Gebühr sinkt: Haushalte werden entlastet
Für Haushalte sinkt die Gebühr von 462 auf rund 400 Franken: Endlich eine Abgabe, die sinkt statt steigt! Besitzer von Zweitwohnungen müssen in keinem Fall mehr doppelt zahlen. Bewohner von Altersheimen und anderen Heimen müssen nichts mehr zahlen, es zahlt das Heim. Bezüger von Ergänzungsleistungen AHV/IV werden besser gestellt: Bei Überschuldung können sie rückwirkend fünf Jahre von der Gebühr befreit werden.
KMU zahlen nichts oder weniger
Firmen mit weniger als 500 000 Franken mehrwertsteuerpflichtigem Umsatz zahlen nichts: Das sind 75 Prozent der Unternehmen. Firmen mit 500 000 bis 1 Million Franken mehrwertsteuerpflichtigem Umsatz zahlen weniger: 400 statt 612 Franken; das sind 9 Prozent der Firmen. Also fahren 84 Prozent der Firmen von vornherein besser. Auch Unternehmen mit vielen Filialen profitieren mit dem neuen System.
Die Zahlungsmoral der Unternehmen ist schlecht: Laut Bundesrat entrichtet im heutigen System nur eine Minderheit der zahlungspflichtigen Unternehmen die Gebühr. Bei Ablehnung der Gesetzesrevision würde der Regulator das geltende Gebührensystem konsequent umsetzen: Auf die Wirtschaft käme dann eine weit höhere Belastung zu. Für die Wirtschaft könnte sich das Referendum des Gewerbeverbands «als folgenschwerer Fehler erweisen», schrieb eine der in aller Regel SRG-kritischen Sonntagszeitungen.
Massvolle Gebühren für Unternehmen
Firmen mit 1 bis 5 Millionen Franken mehrwertsteuerpflichtigem Umsatz zahlen 1000 Franken. Das geht graduell und massvoll weiter: Firmen mit 100 Millionen bis 1 Milliarde Franken Umsatz zahlen 15 600 Franken. Firmen mit mehr als 1 Milliarde Franken Umsatz zahlen 39 000 Franken. Die Gebühren fallen nicht mehr wie im heutigen System pro Betriebsstätte an, sondern nur einmal. Die Gebühr für Firmen stellt auf das Mehrwertsteuerregister ab. Es geht um den mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz, was Branchen wie zum Beispiel den Tourismus, die Gastronomie, die Gesundheit und die Bildung entlastet. Fazit: Die allermeisten Unternehmen zahlen nichts mehr oder weniger als bisher. Deshalb unterstützt zum Beispiel Gastrosuisse das neue Gesetz.
Doppelt zahlen als Haushalt und als Firma?
Mitarbeitende von Firmen zahlen als natürliche Personen Einkommenssteuern, Abgaben und Gebühren. Trotzdem ist es sachgerecht und nachvollziehbar, dass auch Firmen als juristische Personen Unternehmenssteuern, Abgaben und Gebühren zahlen.
Wirtschaft nutzt SRG-Angebot stärker denn je
Das SRG-Angebot wird von der Wirtschaft stark genutzt: nicht nur über das Autoradio in fast allen Fahrzeugen der Firmen und das Radio in vielen Betriebsstätten, sondern erst recht dank des Online-Angebots. So gut wie jede Firma hat ein Empfangsgerät, trotzdem entrichten heute die wenigsten die Gebühr: Das ist nicht glaubwürdig und widerspricht der Good Corporate Citizenship.
Ausgewogener Anteil der Wirtschaft
Die Haushalte zahlen mit dem neuen System 85 Prozent der Gebühren, die Wirtschaft 15 Prozent. Das ist ausgewogen.
Mehr Unterstützung für 34 private Sender
34 private Lokalsender erhalten mehr Geld: bis zu 6 Prozent statt heute 4 Prozent der Gebühren. Und sie bekommen eine massive Finanzhilfe für die Digitalisierung, namentlich für den unerlässlichen, kostspieligen Umstieg von UKW auf DAB+.
SRG bleibt auf Sparkurs
Die SRG erhält mit dem neuen System keinen Rappen mehr. Einzelne Kreise versuchen den Eindruck zu erwecken, mit dem neuen System erhalte der Bundesrat (der bereits jetzt die Höhe der Gebühren festlegt, das Parlament will diese Kompetenz nicht) einen Freipass, die Gebühr zu erhöhen – bald werde sie auf 1000 Franken steigen. Das entbehrt jeder Grundlage: Die Höhe der Gebühren zugunsten der SRG bleibt seit Jahren stabil. Die letzte Gebührenerhöhung 2007 ging vollumfänglich zugunsten der privaten Radio- und Fernsehsender. Die SRG ist und bleibt auf Sparkurs.