Vergütungen

Vergütungen

Der Lohn entspricht dem Grundgehalt. Der Leistungsanteil umfasst den von der Zielerreichung abhängigen Teil des Gehalts (variable Lohnkomponente) sowie die Vergütung von Sonderleistungen. Die Nebenleistungen umfassen beim Verwaltungsrat und bei der Geschäftsleitung die Spesen- und Repräsentationspauschalen. Bei der Geschäftsleitung sind es zusätzlich die Privatnutzung des Geschäftswagens sowie das Generalabonnement der SBB erster Klasse. Die Radio- und Fernsehgebühren werden den obersten Kadern seit 2014 nicht mehr vergütet.

Die Honorare der Mitglieder des Verwaltungsrats SRG umfassen die Vergütungen für die Tätigkeit im Verwaltungsrat SRG, in seinen Ausschüssen und Arbeitsgruppen (nationale Mandate) sowie die Vergütung der Arbeit der vier Regionalpräsidenten in den regionalen Gremien (nationale und regionale Mandate konsolidiert). Das Honorar des Präsidenten beträgt insgesamt 135 000 Franken und dasjenige der übrigen Verwaltungsräte ohne Sonderfunktion je 32 000 Franken für das nationale ­Mandat. Zudem wird den Verwaltungsräten ein Sitzungsgeld von 1000 Franken für jede Ausschuss- und Arbeitsgruppen­sitzung ausgerichtet.

Der Vizepräsident und die Ausschussvorsitzenden erhalten eine Funktionszulage. Die Beträge beruhen auf den Jahresansätzen, die der Bundesrat mit Beschluss vom 21. Dezember 2007 für die Honorare des Präsidenten und der Verwaltungsratsmitglieder SRG ohne Sonderfunktionen empfohlen hat und die im Beschluss der Delegiertenversammlung vom 28. April 2008 (in der Fassung vom 24. Mai 2012) übernommen wurden. Die Delegiertenversammlung hat diesen Beschluss am 24. November 2017 konsolidiert, ohne dass materielle Änderungen vorgenommen wurden. Die Honorare für die Regionalpräsidenten werden von den Regionalräten festgelegt und betragen zwischen 20 000 und 38 000 Franken.

Der Personalausschuss legt das Grundgehalt des Generaldirektors innerhalb des vom Verwaltungsrat genehmigten Gehaltsrahmens fest. Ausserdem bestimmt der Personalausschuss den Leistungsanteil des Generaldirektors je nach Erreichen der vom Verwaltungsrat beschlossenen Jahresziele. Für die übrigen ­Geschäftsleitungsmitglieder legt der Generaldirektor innerhalb des vorgegebenen Gehaltsrahmens die Grundgehälter und Leistungsanteile fest.

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