Finanzausgleich

Finanzausgleich für gleichwertige Programme

Die SRG produziert als einziges Medienunternehmen in allen vier Sprachräumen und in allen Landessprachen audiovisuelle Angebote. Möglich machen es Schweizer Werte wie Solidarität und Föderalismus – auf ihnen gründet unser Selbstverständnis und daran richten wir unsere Arbeit aus. Nur dank des Solidaritätsbeitrags der Deutschschweizerinnen und Deutschschweizer können wir auch die anderen Sprachregionen täglich mit einem vielfältigen und hochwertigen Radio-, TV- und Webangebot bedienen. Mit dem solidarischen Finanzausgleich leistet die SRG einen wichtigen Beitrag zum nationalen Zusammenhalt, zum gegenseitigen Verständnis und zum Austausch zwischen den Sprachregionen. Denn obschon die Deutschschweiz rund 70 Prozent der Bevölkerung ausmacht, erhält SRF von jedem Gebührenfranken nur 43 Rappen. Müsste die Bevölkerung der italienischsprachigen Schweiz das Programmangebot von RSI alleine finanzieren, betrügen die Empfangsgebühren dort nicht 451 Franken, sondern mehr als 2300 Franken jährlich.

Regionaler Finanzausgleich der Gebühreneinnahmen (1,2 Milliarden Franken). Ein grosser Teil der Gebühreneinnahmen aus der Deutschschweiz wird den anderen Sprachregionen zugewiesen (Umlagerung der zentralen Leistungen eingeschlossen; rundungsbedingte Differenz möglich).

Die Sponsoring-, Programm- und Dienstleistungserträge ­sowie der Bundesbeitrag für SWI swissinfo.ch werden direkt bei den jeweiligen Unternehmenseinheiten ausgewiesen. Die Mittelzuweisung wird unternehmensweit im Finanzplan- und ­Budgetprozess erarbeitet und vom Verwaltungsrat SRG ver­abschiedet. Sie beruht auf folgenden Elementen:

  • Sockelzuweisung zur Finanzierung des gleichwertigen sprachregionalen Programmangebots gemäss Konzession (diese Sockelzuweisung kann bei guter Entwicklung der Fernsehwerbeerträge für Fernsehbedürfnisse erhöht werden);
  • Strukturzuweisung zur Deckung des Aufwands der gemeinsamen nationalen Aufgaben, der Gebäudeinfrastruktur und der Distribution der Programme;
  • Zuweisungen für besondere Aufgaben, namentlich für die internationale Verbreitung von Programmen;
  • Zuweisungen für wichtige Grossprojekte.
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