Entschädigungen

GB2011 Entschädigungen

Der Lohn entspricht dem Grundgehalt. Die Honorare werden für die Ausübung von Verwaltungsratsmandaten in der Trägerschaft, in Tochtergesellschaften, Beteiligungen und weiteren Gesellschaften im Interesse der SRG ausgerichtet. Der Leistungsanteil bezieht sich auf die Vergütungen für Sonderleistungen und den von der Zielerreichung abhängigen Teil des Gehalts. Die Nebenleistungen umfassen die Spesen- und Repräsentationspauschalen sowie die Vergütung der Radio- und Fernsehgebühren (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung), die Beiträge des Arbeitgebers an die Kadervorsorge und bei der Geschäftsleitung die Privatnutzung von Geschäftswagen sowie das Generalabonnement SBB erster Klasse und in einigen Fällen sonstige Sachleistungen.

Die Honorare der Mitglieder des Verwaltungsrats SRG umfassen die Vergütungen für die Tätigkeit im Verwaltungsrat SRG, in seinen Ausschüssen und Arbeitsgruppen (nationale Mandate) sowie die Vergütung der Arbeit der vier Regionalpräsidenten in den regionalen Gremien (nationale und regionale Mandate konsolidiert). Das Honorar des Präsidenten beträgt insgesamt 135 000 Franken und dasjenige der übrigen Verwaltungsräte ohne Sonderfunktion je 32 000 Franken für das nationale Mandat. Zudem wird den Verwaltungsräten ein Sitzungsgeld von 1000 Franken für jede Ausschuss- und Arbeitsgruppensitzung ausgerichtet. Der Vizepräsident und die Ausschussvorsitzenden erhalten eine Funktionszulage. Die Beträge beruhen auf den Jahresansätzen, die der Bundesrat mit Beschluss vom 21. Dezember 2007 für die Honorare des Präsidenten und der Verwaltungsratsmitglieder SRG ohne Sonderfunktionen empfohlen hat und die im Beschluss der Delegiertenversammlung vom 28. April 2008 übernommen wurden. Die Honorare für die Regionalpräsidenten werden von den Regionalräten festgelegt und betragen zwischen 24 000 und 48 000 Franken.

Die Differenzen zum Vorjahr sind beim Verwaltungsrat auf unterschiedliche Sitzungszahlen in Ausschüssen und Arbeitsgruppen zurückzuführen. Der markante Rückgang bei den Entschädigungen der Geschäftsleitung liegt daran, dass sie seit März 2011 zwei Mitglieder weniger zählt – dies einerseits aufgrund der Fusion von Radio und Fernsehen in der Deutschschweiz und andererseits wegen einer Neuorganisation der Generaldirektion. Somit wurden nur noch sechs statt wie im Vorjahr acht Geschäftsleitungsmitglieder vergütet.

Der Personalausschuss legt das Grundgehalt des Generaldirektors innerhalb des vom Verwaltungsrat genehmigten Gehaltsrahmens fest. Ausserdem bestimmt der Personalausschuss den Leistungsanteil des Generaldirektors je nach Erreichen der vom Verwaltungsrat beschlossenen Jahresziele. Für die übrigen Geschäftsleitungsmitglieder legt der Generaldirektor innerhalb des vorgegebenen Gehaltsrahmens die Grundgehälter und Leistungsanteile fest.

Mitwirkungsrecht der Vereinsmitglieder

Siehe dazu die Erläuterungen zu den Regionalgesellschaften (Verein). 

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