Vergütungen

GB2012 Verguetungen (Vergrösserte Ansicht in neuem Fenster)

Der Lohn entspricht dem Grundgehalt. Die Honorare werden für die Ausübung von Verwaltungsratsmandaten in der Trägerschaft, in Tochtergesellschaften, Beteiligungen und weiteren Gesellschaften im Interesse der SRG ausgerichtet. Der Leistungsanteil bezieht sich auf die Vergütungen für Sonderleistungen und den von der Zielerreichung abhängigen Teil des ­Gehalts. Die Nebenleistungen umfassen die Spesen- und ­Repräsentationspauschalen sowie die Vergütung der Radio- und Fernsehgebühren (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung), die Beiträge des Arbeitgebers an die Kadervorsorge und bei der Geschäftsleitung die Privatnutzung von Geschäftswagen sowie das Generalabonnement SBB erster Klasse und in einigen Fällen sonstige Sachleistungen. 

Die Honorare der Mitglieder des Verwaltungsrats SRG umfassen die Vergütungen für die Tätigkeit im Verwaltungsrat SRG, in seinen Ausschüssen und Arbeitsgruppen (nationale Mandate) sowie die Vergütung der Arbeit der vier Regionalpräsidenten in den regionalen Gremien (nationale und regionale Mandate ­konsolidiert). Das Honorar des Präsidenten beträgt insgesamt 135 000 Franken und dasjenige der übrigen Verwaltungsräte ohne Sonderfunktion je 32 000 Franken für das nationale ­Mandat. Zudem wird den Verwaltungsräten ein Sitzungsgeld von 1000 Franken für jede Ausschuss- und Arbeitsgruppen­sitzung ausgerichtet. Der Vizepräsident und die Ausschussvorsitzenden erhalten eine Funktionszulage. Die Beträge beruhen auf den Jahresansätzen, die der Bundesrat mit Beschluss vom21. Dezember 2007 für die Honorare des Präsidenten und der Verwaltungsratsmitglieder SRG ohne Sonderfunktionen empfohlen hat und die im Beschluss der Delegiertenversammlung vom 28. April 2008 übernommen wurden. Die Honorare für die Regionalpräsidenten werden von den Regionalräten festgelegt und betragen zwischen 24 500 und 49 200 Franken.

Der Rückgang beim Leistungsanteil des Generaldirektors ist auf einen neuen Führungsprozess in der SRG zurückzuführen: Im Dezember wird nur ein Teil der Leistungskomponente ausbezahlt. Danach folgt Anfang Jahr die Leistungsbeurteilung über das abgeschlossene Jahr; gestützt auf diese Beurteilung wird im Frühling dann der Restbetrag ausbezahlt. 

Der Personalausschuss legt das Grundgehalt des Generaldirektors innerhalb des vom Verwaltungsrat genehmigten Gehaltsrahmens fest. Ausserdem bestimmt der Personalausschuss den Leistungsanteil des Generaldirektors je nach Erreichen der vom Verwaltungsrat beschlossenen Jahresziele. Für die übrigen Geschäftsleitungsmitglieder legt der Generaldirektor innerhalb des vorgegebenen Gehaltsrahmens die Grundgehälter und Leistungsanteile fest. 

Mitwirkungsrecht der Vereinsmitglieder

Siehe dazu die Erläuterungen zu den Regionalgesellschaften (Verein).

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