Vorwort des Präsidenten und des Generaldirektors

Was unterscheidet das öffentliche Medienhaus SRG von privaten Anbietern?

So vielfältig der audiovisuelle Service public, so zahlreich die Merkmale, die ihn von privaten Medien unterscheiden: sieben Gründe, warum die SRG im digitalen Zeitalter relevanter ist denn je.  

Erstens kann nur ein öffentliches Medienhaus die kleineren Landesteile querfinanzieren, damit auch sie gutes Radio und Fernsehen haben: Aus der Deutschschweiz stammen 73 Prozent unserer Einnahmen, doch davon gehen nur 43 Prozent zu SRF. 33 Prozent fliessen in die französische Schweiz zu RTS, 22 Prozent in die italienische Schweiz zu RSI, und 2 Prozent erhält das rätoromanische RTR.  

Zweitens bleibt die SRG ein föderalistisches Medienhaus. «Die Programme der SRG müssen überwiegend in den Sprachregionen produziert werden, für welche sie bestimmt sind», verlangt das Gesetz. Deshalb gibt es SRG-Studios überall im Land. In mancher Region, in der nur noch ein privates Medienhaus den Ton angibt, ist die angebliche «Monopolistin» SRG in Tat und Wahrheit Monopolbrecherin. Auch die SRG-Vereine – unsere Trägerschaft – sind in allen Kantonen verankert.  

Drittens unterstützen wir als öffentliches Medienhaus die Schweizer Kulturen. Die SRG investiert jährlich 27,5 Millionen Franken ins heimische Filmschaffen. Alles in allem gibt sie 40 Millionen für Schweizer Produktionen aus. Die Kulturradios übertragen hunderte Konzerte und arbeiten mit Orchestern zusammen. In der «Charta der Schweizer Musik» verpflichtet sich die SRG zu einem hohen Anteil an Schweizer Musik im Radio – und sie strahlt die meisten grossen Anlässe der Volkskultur aus.   

Viertens orientiert sich das SRG-Angebot weit mehr am Service-public-Auftrag als an der reinen Nachfrage. Kein privater Kanal würde einen anspruchsvollen Dokumentarfilm oder ein Kulturmagazin zur besten Sendezeit ausstrahlen, denn das senkt den Marktanteil und die Werbeerlöse.   

Fünftens ist das öffentliche Medienhaus unabhängig und unverkäuflich zu einer Zeit, da Macht- und Interessengruppen Medien erwerben (möchten). Umfragen zeigen, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger das Angebot der SRG als sehr glaubwürdig einschätzen und schätzen.   

Sechstens hat auf dem kleinen Schweizer Markt nur ein öffentlich finanziertes Medienhaus die kritische Masse, um in die audiovisuelle Digitaltechnologie zu investieren und so zum Know-how der Branche beizutragen – und um in der Konkurrenz mit potenten deutschen, französischen, italienischen TV-Kanälen und globalen audiovisuellen Anbietern zu bestehen.   

Siebtens produziert die SRG lauter Sendungen, die für private Kanäle ein Verlustgeschäft wären. Die Werbung deckt im Durchschnitt 22 Prozent der Vollkosten: «Selbst Publikumsmagnete lassen sich nicht allein über Werbung finanzieren», vermerkt der Bundesrat im Service-public-Bericht.   

Private und öffentliche Medien unterscheiden sich klar voneinander – sie ergänzen sich. Deshalb sind Public Private Partnerships zur gegenseitigen Stärkung sinnvoll. Das ist die bessere Option als Verteilkämpfe. Ein Abbau der SRG würde nichts daran ändern, dass manche Medienkonzerne kaum mehr in den Journalismus investieren, da er je länger, je schlechter rentiert. Eine geschwächte SRG neben geschwächten privaten Medien – das wäre die schlechteste Option. Deshalb setzt sich der Kooperationsgedanke allmählich durch. 

Die SRG bietet die europaweit höchste Transparenz im Geschäftsbericht. Sie intensiviert den Dialog mit ihrem Publikum. Zielstrebig verlagert sie Geld von der Verwaltung ins Programm. Und sie spart, baut Stellen ab. Sie will den zweiten italienischsprachigen Fernsehkanal abschalten, sobald ein effizienterer Verbreitungsweg bereitsteht. Ein öffentliches Medienhaus – offen für Veränderung. 

Aber: Die SRG muss auch in Zukunft erfolgreich funktionieren dürfen. Laut Radio- und Fernsehgesetz soll sie zur fundierten Meinungsbildung sowie zum Zusammenhalt der Gesellschaft und der Landesteile beitragen, auf die Bedürfnisse der Kantone und der Auslandschweiz eingehen, das Publikum unterhalten und bilden sowie zur «Entfaltung und zur Stärkung der kulturellen Werte des Landes» beitragen. Diese Aufträge kann die SRG nur dann erfüllen, wenn sie das Publikum erreicht. Deshalb verlangt das Gesetz, dass die SRG «die gesamte Bevölkerung inhaltlich umfassend» bedient.

Viktor Baumeler, Präsident SRG
Roger de Weck, Generaldirektor SRG

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