Empfangsgebühren
In der Schweiz wohnhafte Personen, die Radio- oder Fernsehprogramme empfangen, sind aufgrund des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) verpflichtet, Empfangsgebühren zu bezahlen, unabhängig davon, welche Sendungen sie sich anschauen oder anhören, unabhängig auch davon, über welchen Vektor (Antenne, Kabel, Satellit, Mobiltelefon, Internet) sie dies tun. Von den Gebühren befreit werden können lediglich AHV- und IV-Berechtigte, die Leistungen nach dem Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung erhalten.
Die Höhe der Gebühren wird vom Bundesrat festgelegt. Die Einnahmen sind grösstenteils für die Finanzierung der Radio- und Fernsehprogramme der SRG vorgesehen (Service public). Einen Teil davon erhalten private Radio- und Fernsehveranstalter, die gemäss ihrer Konzession einen besonderen Leistungsauftrag erfüllen. Ausserdem werden damit Beiträge an die Förderung neuer Technologien sowie an die Nutzungsforschung und die Kosten für die Erhebung der Empfangsgebühren (Billag) geleistet.
Seit dem 1. April 2015 sind die Gebühren für Privathaushalte von 462.40 auf 451.10 Franken gesunken, nachdem das Bundesgericht entschieden hat, dass auf die Gebühren keine Mehrwertsteuer in der Höhe von 2,5 Prozent erhoben werden darf. Die Gebühren für den gewerblichen und den kommerziellen Empfang sind ebenfalls nicht mehr der Mehrwertsteuer unterstellt.
Die Gebührenzahlenden in der Deutschschweiz, der Suisse romande und der Svizzera italiana bezahlen alle denselben Betrag und haben dafür von Gesetzes wegen Anrecht auf gleichwertige Programme. Die Svizra rumantscha hat ihrerseits Anspruch auf ein kleineres, angemessenes Angebot. Dieser sprachregionale Ausgleich ist ein zentraler Aspekt des Service public der SRG, der jedoch seinen Preis hat: Die Versorgung von vier Sprachräumen mit gleichwertigen Programmen wirkt sich nämlich direkt auf die Empfangsgebühren aus. Letztere würden knapp 270 Franken betragen, wenn die SRG ihre Programme in einer einzigen Landessprache produzieren würde.
Empfangsgebühren (pro Jahr, in CHF)
Privater Empfang | |
Radio | 165.00 |
Fernsehen | 286.10 |
Total | 451.10 |
Gewerblicher Empfang* | |
Radio | 218.40 |
Fernsehen | 379.05 |
Total | 597.45 |
Kommerzieller Empfang** | I | II | III |
Radio | 218.40 | 363.85 | 502.35 |
Fernsehen | 379.05 | 631.55 | 871.90 |
Total | 597.45 | 995.40 | 1374.25 |
* Die Gebühren für den gewerblichen Empfang fallen an, wenn die Empfangsgeräte für die Information beziehungsweise Unterhaltung der Mitarbeitenden zur Verfügung stehen.
** Die Gebühren für den kommerziellen Empfang fallen an, wenn die Empfangsgeräte für die Information beziehungsweise Unterhaltung der Kundschaft oder anderer Aussenstehender zur Verfügung stehen. Im kommerziellen Empfang ist der gewerbliche Empfang inbegriffen (zusätzliche Kategorien nach Art. 58 Abs. 3 und Art. 59 Abs. 3 RTVV).
Internationaler Gebührenvergleich
Die SRG verfügt über rund 1,6 Milliarden Franken Einnahmen pro Jahr. Damit produziert sie insgesamt 17 Radio- und 7 Fernsehprogramme in 4 Sprachregionen. Deshalb braucht sie einen Gebührenvergleich mit anderen Service-public-Anbietern nicht zu scheuen, denn die für schweizerische Verhältnisse grosszügige Finanzausstattung ist im internationalen Vergleich eher bescheiden.
Trotzdem ist die Höhe der Empfangsgebühren immer wieder Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Dabei werden die Gebühren in der Schweiz gerne mit jenen im Ausland verglichen. Diese Vergleiche zeigen, dass bevölkerungsstarke Länder niedrigere Gebühren haben, weil sich die Fixkosten (Personal- und Infrastrukturkosten) in Ländern mit einerhohen Bevölkerungszahl auf mehr Personen oder Haushalte verteilen als in Ländern mit wenig Einwohnern. Deshalb sind bei länderübergreifenden Gegenüberstellungen die folgenden Faktoren zu berücksichtigen:
- die Grösse der Bevölkerung;
- die Anzahl von Sprachgemeinschaften beziehungsweise der Bedarf nach einer individuellen Programmproduktion;
- die Topografie des Landes;
- das nationale Lohnniveau und die Teuerung, die sich insbesondere auf die Personal- und Distributionskosten auswirken;
- die Finanzierungsmöglichkeiten über kommerzielle Einnahmen, die Grösse und Struktur des Werbemarktes sowie allfällige Werbeeinschränkungen;
- die staatlichen Direktbeiträge und Subventionen, die zusätzlich zu den Einnahmen aus den Empfangsgebühren geleistet werden, sowie die Erschliessung anderer Einnahmequellen.