Zusammensetzung und Aufgaben

Der Verwaltungsrat SRG hat neun Mitglieder: vier Regionalpräsidentinnen oder Regionalpräsidenten, zwei vom Bundesrat ernannte und drei von der Delegiertenversammlung gewählte Personen, darunter die Präsidentin oder der Präsident. Sie oder er ist zugleich Vorsitzende oder Vorsitzender der Delegiertenversammlung und Präsidentin oder Präsident des Verwaltungsrats. Der Verwaltungsrat wählt eine Zentralsekretärin oder einen Zentralsekretär. Diese Person ist nicht Mitglied des Verwaltungsrats.

Der Verwaltungsrat führt die SRG strategisch und beaufsichtigt sie. Er trägt gegenüber der Konzessionsbehörde die Verantwortung für das Erreichen der gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Leistungsvorgaben. Gestützt auf die Artikel 716a und 716b des Obligationenrechts (OR) und die Statuten SRG delegiert er – mit Ausnahme der nicht delegierbaren und nicht entziehbaren Kompetenzen sowie weiterer vorbehaltener Entscheidungsbefugnisse – die Geschäftsführung des Unternehmens und die Gesamtleitung der Programme im Organisationsreglement an den Generaldirektor oder die Generaldirektorin. Im Rahmen der angebotsstrategischen Vorgaben des Verwaltungsrats legen die Regionalvorstände die Programmkonzepte fest. Nach Vorgabe dieser Konzepte teilen sie die vom Verwaltungsrat zugewiesenen Programmmittel (Zahlungsrahmen) auf die Programmkategorien auf. Die Regionalvorstände stellen dem Verwaltungsrat zu folgenden programmrelevanten Geschäften Anträge:

  • Wahl der Direktorinnen und Direktoren der Unternehmenseinheiten und der Führungskräfte der zweiten Führungsebene mit programmrelevanter Verantwortung
  • Änderung der regionalen Studiostandorte
  • Änderung der regionalen Gliederung in Unternehmenseinheiten
  • Änderung der programmrelevanten zweiten Führungsebene der Unternehmenseinheiten

Per 31. Dezember 2025 betrug der Frauenanteil im Verwaltungsrat 44 Prozent.

Amtszeit

Da vier Mitglieder des Verwaltungsrats durch die Regionalgesellschaften gewählt und zwei durch den Bundesrat ernannt werden (Art. 34 Konzession), ist eine einjährige Amtszeit für die Mitglieder des Verwaltungsrats nicht angezeigt. Die gesamte Amtszeit in der Funktion als Verwaltungsrätin oder Verwaltungsrat darf zwölf Jahre nicht übersteigen. Am 1. Januar 2024 hat eine neue vierjährige Amtsperiode begonnen.

Ausschüsse des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat verfügt über die nachfolgenden vorberatenden Ausschüsse und eine ständige Arbeitsgruppe. Diese tagen in der Regel sechs Mal pro Jahr. Er kann zudem ad-hoc-Ausschüsse einsetzen.

Zusammensetzung der Ausschüsse per 31. Dezember 2025:

Personalausschuss Prüfungs- und Finanzausschuss Investitionsausschuss
Jean-Michel Cina (Vorsitz)
Alice Šáchová-Kleisli
Hugues Hiltpold
Vincent Augustin
Ursula Gut-Winterberger (Vorsitz)
Hans-Ueli Vogt
Giovanna Masoni Brenni
Hugues Hiltpold
Giovanna Masoni Brenni (Vorsitz)
Hugues Hiltpold
Sabine Süsstrunk
Vincent Augustin

Ausschuss Swissinfo

Ausschuss Digitale Transformation

Transparenzausschuss
Alice Šáchová-Kleisli (Vorsitz)
Vincent Augustin
Sabine Süsstrunk (Vorsitz)
Alice Šáchová-Kleisli
Hans-Ueli Vogt
Jean-Michel Cina (Vorsitz)
Giovanna Masoni Brenni
Ursula Gut-Winterberger

Personalausschuss: Der Personalausschuss beurteilt zuhanden des Verwaltungsrats die Personalpolitik des Unternehmens und unterstützt ihn bei der Festlegung der Gehaltsrahmen der obersten Kader des Unternehmens, der Vergütungen der Vereinsorgane sowie der maximalen Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Zudem bereitet der Ausschuss die Wahlgeschäfte vor. Im Auftrag des Verwaltungsrats nimmt der Personalausschuss die arbeitsvertraglichen Beziehungen zum Generaldirektor oder zur Generaldirektorin wahr. Weiter bereitet er die Wahl der Geschäftsleitung vor.

Prüfungs- und Finanzausschuss: Der Prüfungs- und Finanzausschuss beurteilt die finanzielle Lage und die regelkonforme Geschäftsführung des Unternehmens zuhanden des Verwaltungsrats. Er unterstützt diesen bei der Festlegung der Grundzüge des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle, der Finanzplanung und des Risikomanagements.

Er beurteilt zudem:

  • die Organisation, Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Arbeit der Internen Revision und der Revisionsstelle sowie ihr Zusammenwirken
  • die Unabhängigkeit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS)
  • die Qualität des Rechnungswesens und der finanziellen Berichterstattung aufgrund der Beurteilung durch die Interne Revision und die Revisionsstelle
  • die Einhaltung der Normen (Compliance)

Investitionsausschuss: Der Investitionsausschuss beurteilt zuhanden des Verwaltungsrats den Investitionsbedarf des Unternehmens und unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festlegung von Organisation und Verfahren im Investitionsbereich. Der Investitionsausschuss prüft die Investitionsstrategie, die Masterpläne (langfristige Richtpläne), den Investitionsplan, das Investitionsbudget sowie die Investitions- und Desinvestitionsvorlagen, die der Zustimmung des Verwaltungsrats bedürfen. Schliesslich liegt es in seiner Verantwortung, die Umsetzung von grossen oder strategisch wichtigen Investitionsvorhaben zu begleiten. 

Ausschuss Swissinfo: Der Ausschuss SWI swissinfo.ch bereitet folgende Geschäfte für den Verwaltungsrat SRG vor:

  • Anträge und jährlicher Bericht zur Qualität und zum Service public von Swissinfo
  • Änderung des Standorts oder der zweiten angebotsrelevanten Führungsebene
  • Anpassungen der Leistungsvereinbarung mit dem Bund (alle vier Jahre)

Zudem trifft der Ausschuss SWI swissinfo.ch Entscheide bei folgenden Themen:

  • Beratung und Genehmigung des Angebotskonzepts und der damit verbundenen Mittelzuweisung im Rahmen der Vorgaben des Verwaltungsrats
  • Wahl der fünf Mitglieder des Publikumsrats und Genehmigung seines Reglements
  • Vergütung des Publikumsrats und der Ombudsstelle SWI swissinfo.ch nach vergleichbaren Ansätzen innerhalb der SRG

Ausschuss Digitale Transformation: Dieser Ausschuss beurteilt zuhanden des Verwaltungsrats die mittel- bis langfristige Entwicklung eines modernen Service public und deren Auswirkungen auf das Angebot der SRG. Er begleitet die Angebotsstrategie der SRG und für das Unternehmen strategisch relevante Innovationsprojekte, insbesondere im Bereich der digitalen Transformation. 

Transparenzausschuss: Dieser Ausschuss beurteilt die Selbstdeklarationen der Mitglieder des Verwaltungsrats, der Regionalvorstände sowie des Generaldirektors oder der Generaldirektorin und der Mitglieder der Geschäftsleitung SRG zu den weiteren Interessenbindungen, Reputationsrisiken, Verträgen und Sachverhalten. Bei einem bestehenden oder potenziellen Interessenskonflikt oder Reputationsrisiko unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsrat den Sachverhalt mit einer Empfehlung zum Entscheid.

Arbeitsgruppe der Regionalpräsidien: Unter dem Vorsitz des Präsidenten oder der Präsidentin SRG tauschen die Präsidentinnen und Präsidenten der Regionalgesellschaften Erfahrungen zu den Aufgaben aus, die auf den Statuten der SRG und der Vereinsstrategie basieren und in ihrer abschliessenden Kompetenz stehen. Im Weiteren erstattet die Arbeitsgruppe dem Verwaltungsrat in geraden Jahren Bericht zur Wirksamkeit der Methoden und Instrumente der Programmkonzepte sowie zum Zahlungsrahmen und schlägt ihm dazu Änderungen vor. 

Interessenbindungen

Die weiteren wesentlichen Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie die politischen Ämter sind bei den einzelnen Mitgliedern aufgeführt.

Kreuzverflechtungen

Es besteht keine gegenseitige Einsitznahme im Verwaltungsrat zwischen der SRG und einer anderen Gesellschaft ausserhalb des Vereins oder seines Konsolidierungskreises.

Arbeitsweise des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat trifft sich in der Regel zu sechs ordentlichen Sitzungen pro Jahr. Je nach Thema und Bedarf werden interne oder externe Fachpersonen beigezogen.

Informations- und Kontrollinstrumente

Der Verwaltungsrat verfügt unter anderem über folgende Informations- und Kontrollinstrumente: 

  • Strategie-Reportings mit Indikatoren zur Beurteilung der Zielerreichung sowie Informationen zum Stand der Realisierung der strategischen Projekte 
  • Erwartungsrechnungen (Finanz-Reportings) 
  • Jahresrechnung 
  • Finanzplanung (Budget und Mittelfristplan) 
  • Compliance-Bericht 
  • Risikobericht 
  • Bericht internes Kontrollsystem (IKS) 
  • Beteiligungsbericht 
  • Revisionsplan der Internen Revision 
  • Revisionsberichte der Internen Revision und der Revisionsstelle sowie der umfassende Bericht der Revisionsstelle an den Verwaltungsrat 
  • Bericht über die Mittelzuweisung an die Regionalgesellschaften
  • Regionale Zwischen- und Abschlussberichte zu den Leistungsvereinbarungen mit den Regionalgesellschaften 

Die Interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat sowie den Prüfungs- und Finanzausschuss bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und Kontrollpflichten.