Ausblick auf die nichtfinanzielle Berichterstattung 2025

Die SRG wird im Jahr 2026 in Übereinstimmung mit ihren gesetzlichen Verpflichtungen gemäss Art. 964a ff. des Obligationenrechts erstmals über die nichtfinanziellen Belange für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 Bericht erstatten.

Im Geschäftsjahr 2025 waren Themen aus dem Bereich Umwelt, Soziales und Governance (sog. «Environmental, Social, and Governance»- oder «ESG»-Belange) für die SRG besonders relevant. Insbesondere im Zusammenhang mit der im August 2025 begebenen Anleihe und den daraus resultierenden Berichtspflichten lag der Fokus auf der Umsetzung der entsprechenden Anforderungen nach Art. 964a ff. des Obligationenrechts – ein Novum für die SRG.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts lagen noch nicht alle für die erstmalige nichtfinanzielle Berichterstattung erforderlichen Daten vor. Die SRG informiert daher an dieser Stelle über die im Hinblick auf die zweite Delegiertenversammlung der SRG vom 27. November 2026 bevorstehende Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Sie ist sich ihrer neuen Berichtspflichten bewusst und stellt sicher, dass die Berichterstattung sorgfältig vorbereitet und inhaltlich vollständig erfolgt.

Der nichtfinanzielle Bericht wird den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 umfassen und sämtliche Unternehmens- und Organisationseinheiten sowie Tochtergesellschaften der SRG einschliessen. Um Transparenz, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit zu gewährleisten, wird der Bericht über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt. Damit unterstreicht die SRG ihren Anspruch, die neuen gesetzlichen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern sie transparent und strukturiert umzusetzen. 

Die Themen des Berichts richten sich nach den Vorgaben des Obligationenrechts. Er wird der Delegierten­versammlung am 27. November 2026 zur Genehmigung vorgelegt und anschliessend veröffentlicht.