Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung SRG besteht aus den folgenden Mitgliedern (Stand 31. Dezember 2025):
Susanne Wille
Generaldirektorin SRG
Nicolas Pernet
Direktor RTR und stv. Generaldirektor SRG (seit März 2025)
Mario Timbal
Direktor RSI und stv. Generaldirektor SRG (seit März 2025)
Nathalie Wappler
Direktorin SRF und stv. Generaldirektorin SRG (bis Februar 2025)
Larissa M. Bieler
Direktorin SWI swissinfo.ch
Pascal Crittin
Direktor RTS
Marco Derighetti
Direktor Operationen SRG
Thomas Egger
Direktor Finanzen SRG (seit Juni 2025)
Bis Ende Mai 2025 Mitglied der Geschäftsleitung SRG:
Erweiterte Geschäftsleitung (Stand 31. Dezember 2025):
Bis Ende November 2025 in der erweiterten Geschäftsleitung:
Generaldirektor oder Generaldirektorin
Der Generaldirektor oder die Generaldirektorin hat die Geschäftsführung des Unternehmens und die Gesamtleitung der Programme inne – dies im Rahmen der vom Verwaltungsrat übertragenen Kompetenzen. Er oder sie:
- ist gegenüber dem Verwaltungsrat für das Erreichen der Unternehmensziele verantwortlich,
- schafft die zweckdienlichen Instrumente zur Unternehmensführung und setzt ihre Anwendung durch,
- orientiert den Präsidenten oder die Präsidentin und den Verwaltungsrat regelmässig über den Geschäftsgang und über wichtige Belange des Unternehmens,
- informiert in Absprache mit dem Präsidenten oder der Präsidentin die Delegiertenversammlung über unternehmenspolitisch wichtige Angelegenheiten und
- meldet dem Verwaltungsrat, falls er oder sie vom Regionalvorstand festgelegte Programmkonzepte oder Aufteilungen der Zahlungsrahmen als widersprüchlich zur Unternehmensstrategie oder zu anderen Vorgaben des Verwaltungsrats erachtet.
Der Generaldirektor oder die Generaldirektorin steht der Geschäftsleitung vor und entscheidet, wenn kein Einvernehmen zustande kommt.
Geschäftsleitung
Als operatives Führungsgremium erarbeitet die Geschäftsleitung zuhanden des Verwaltungsrats die unternehmensweiten Strategien und Pläne und sorgt für ihre koordinierte Umsetzung. Die Geschäftsleitung behandelt die wichtigen Geschäfte des Unternehmens und wirkt durch Koordination und gegenseitige Absprachen darauf hin, dass die Handlungen der einzelnen Unternehmensteile (Unternehmenseinheiten und Tochtergesellschaften) im Interesse des Unternehmens erfolgen. In der Geschäftsordnung regelt die Geschäftsleitung die Zuständigkeiten und Abläufe der Geschäftsführung. Aufgrund des am 13. Dezember 2013 erlassenen und seither mehrmals teilrevidierten Organisationsreglements wird auch die Geschäftsordnung laufend angepasst.
Die Geschäftsleitung SRG besteht per 31. Dezember 2025 aus der Generaldirektorin, dem Direktor Finanzen, dem Direktor Operationen sowie den Direktorinnen und Direktoren der Unternehmenseinheiten RSI, RTR, RTS, SRF und SWI. Die Direktion «Entwicklung und Angebot» war aufgrund des laufenden Transformationsprozesses der SRG durch eine Leitung ad interim besetzt, die wie die Mitglieder der erweiterten Geschäftsleitung (Generalsekretär, Leitung Human Resources und Leitung Integrierte Kommunikation und Public Affairs) an den Sitzungen der Geschäftsleitung ohne Stimmrecht teilnahm.
Die Generaldirektion, die Unternehmenseinheiten RSI, RTR, RTS, SRF und SWI sowie die Tochtergesellschaft SWISS TXT haben jeweils auch eine eigene Geschäftsleitung.
Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
Die Mitglieder der Geschäftsleitung vertreten die SRG in Verwaltungsräten von Minderheitsbeteiligungen der SRG, in Stiftungsräten und in weiteren der SRG nahestehenden Gesellschaften. Soweit dafür Honorare vorgesehen sind, werden sie der SRG abgeliefert (exklusive Spesen).
Die Mitglieder der Geschäftsleitung üben keine unbewilligten Tätigkeiten in Verwaltungsräten und anderen Gremien von Körperschaften aus, die ausserhalb des Interesses der SRG liegen. Der Generaldirektor oder die Generaldirektorin kann in folgenden Fällen eine Ausnahme bewilligen:
- stille Aktivitäten im Bereich der privaten Vermögensverwaltung
- Familien-AG-Mandate, die keine Interessenkonflikte oder Direktionsprobleme mit sich bringen
- karitative, politische und gesellschaftliche Betätigungen mit geringer zeitlicher Belastung
Die Mandate und Nebenbeschäftigungen sind bei den Geschäftsleitungsmitgliedern aufgeführt.
Arbeitsweise der Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung trifft sich in der Regel monatlich zu zweitägigen Sitzungen. Die Vorlagen werden von den Geschäftsleitungsmitgliedern oder von Fachpersonen vertreten.
Managementverträge
Die SRG-Gruppe hat keine Führungsaufgaben an Dritte übertragen.