Vergütungen

Der Lohn der Geschäftsleitungsmitglieder ist abhängig von der Grösse der Unternehmenseinheit und des Aufgabenportfolios. Die Nebenleistungen umfassen beim Verwaltungsrat und bei der Geschäftsleitung die Spesen- und Repräsentationspauschalen. Bei der Geschäftsleitung sind es zusätzlich die Privatnutzung des Geschäftswagens oder das Generalabonnement der SBB erster Klasse. Auch der Verwaltungsratspräsident erhält ein Generalabonnement der SBB als Nebenleistung. 

Die Honorare der Mitglieder des Verwaltungsrats SRG umfassen die Vergütungen für die Tätigkeit im Verwaltungsrat SRG, in seinen Ausschüssen und Arbeitsgruppen (nationales Mandat). Das Honorar des Präsidenten beträgt insgesamt 135’000 Franken. Dasjenige der übrigen Verwaltungsratsmitglieder ohne Sonderfunktion je 32’000 Franken für das nationale Mandat. Zudem wird den Mitgliedern des Verwaltungsrats ein Sitzungsgeld von maximal 1000 Franken pro Ausschuss- und nationale Arbeitsgruppensitzung ausgerichtet. Die Beträge beruhen auf den Jahresansätzen, die der Bundesrat mit Beschluss vom 21. Dezember 2007 für die Honorare des Präsidenten oder der Präsidentin und der Verwaltungsratsmitglieder SRG ohne Sonderfunktionen empfohlen hat und die im Beschluss der Delegiertenversammlung vom 28. April 2008 (in der Fassung vom 24. Mai 2012) übernommen wurden. Die Delegiertenversammlung hat diesen Beschluss am 24. November 2017 konsolidiert, ohne dass materielle Änderungen vorgenommen wurden.

Die Vizepräsidentin und die Ausschussvorsitzenden erhalten eine Funktionszulage. Die Honorare für die Regionalpräsidien werden von den Regionalräten festgelegt und betragen zwischen 28’000 und 48’000 Franken (regionales Mandat). 

Der Personalausschuss definiert das Gehalt des Generaldirektors oder der Generaldirektorin innerhalb des vom Verwaltungsrat genehmigten Gehaltsrahmens. Für die übrigen Geschäftsleitungsmitglieder legt der Generaldirektor oder die Generaldirektorin innerhalb des vorgegebenen Gehaltsrahmens die Gehälter fest. 

Vergütungen 2025
in CHF 1000/Werte 2024 in Klammer Lohn Honorar Nebenleistungen Total 2025
Präsident:in Verwaltungsrat   135
(135)
19
(19)
154
(154)
Übrige Mitglieder Verwaltungsrat 8 (8)   319
(369)
23
(24)
342
(393)
Generaldirektor:in* 495
(499)
  19
(19)
514
(518)
Übrige Geschäftsleitungsmitglieder 8 (8) 2623
(2956)
  153
(153)
2776
(3109)

* Per 1.11.2024 gab es einen Wechsel an der Spitze des Unternehmens. Die Vorjahreswerte sind deshalb anteilsmässig (zehn Monate Gilles Marchand und zwei Monate Susanne Wille) ausgewiesen.

Genehmigung des Vergütungsberichts

Die Delegiertenversammlung genehmigt die maximale Vergütung für das Folgejahr, und sie genehmigt den vom Verwaltungsrat erstellten Vergütungsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr inklusive der Begründungen für allfällige Überschreitungen der maximalen Vergütung. Seit 2021 müssen alle bundesnahen Betriebe bei den maximalen Vergütungen, die von einer General- oder Delegiertenversammlung genehmigt werden, auch die Arbeitgeberbeiträge an die 1. und 2. Säule einrechnen. 

Im Dezember 2024 hat die Delegiertenversammlung für 2025 folgende maximale Vergütung genehmigt (inklusive Arbeitgeberbeiträge an 1. und 2. Säule, in 1000 Franken):

  • VR-Präsident: 178,5
  • Übrige VR-Mitglieder (nationales Mandat): 414
  • Geschäftsleitung: 4553

Die effektiven Vergütungen 2025 betrugen (in CHF 1000):

  • VR-Präsident: 178,4
  • Übrige VR-Mitglieder (nationales Mandat): 361,8
  • Geschäftsleitung: 4028,6

Die effektive Vergütung des VR-Präsidenten im Jahr 2025 entsprach der genehmigten maximalen Vergütung. Die effektiven Vergütungen der übrigen VR-Mitglieder lagen im Jahr 2025 unter der genehmigten maximalen Vergütung. Dafür gibt es mehrere Gründe.

Andreas Häuptli trat per Ende März 2025 von seinem Amt als Präsident der SRG.D zurück. Lukas Bruhin hat per Anfang September die Nachfolge angetreten. In der Zwischenzeit war der VR-Sitz vakant. Zudem nahm Lukas Bruhin 2025 in keinem Ausschuss Einsitz. Schliesslich behandelte der VR weniger Personalgeschäfte, was sich auf die Sitzungsentschädigungen des Personalausschusses auswirkte.

Die Gesamtvergütung der Geschäftsleitung liegt gegenüber dem Vorjahr und gegenüber der maximalen Vergütung deutlich tiefer. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Funktion «Direktor Entwicklung und Angebot» im Rahmen des laufenden Transformationsprozesses nicht mehr mit einem Mitglied der Geschäftsleitung, sondern ad interim besetzt wurde.