Der Verwaltungsrat SRG umfasst neun Mitglieder: die vier Regionalpräsidenten, zwei vom Bundesrat ernannte und drei von der Delegiertenversammlung gewählte Personen. 

Der Präsident SRG wird von der Delegiertenversammlung gewählt. Er ist zugleich Vorsitzender der Delegiertenversammlung und Präsident des Verwaltungsrats.

Dem Verwaltungsrat kommen die Oberleitung der SRG und die Oberaufsicht über die SRG zu. Er leitet die Geschäfte und trägt gegenüber der Konzessionsbehörde die Verantwortung für das Erreichen der gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Leistungsvorgaben. Gestützt auf die Artikel 716 a und 716 b des Obligationenrechts (OR) und die Statuten SRG hat er – mit Ausnahme der nicht delegierbaren und nicht entziehbaren Kompetenzen und weiterer vorbehaltener Entscheidungsbefugnisse – die Geschäftsführung des Unternehmens und die Gesamtleitung der Programme im Organisationsreglement vom 13. Dezember 2013 an den Generaldirektor delegiert. Im Rahmen der angebotsstrategischen Vorgaben des Verwaltungsrats legen die Regionalvorstände die Programmkonzepte fest. Nach Massgabe dieser Konzepte teilen sie die vom Verwaltungsrat zugewiesenen Programmmittel (Zahlungsrahmen) auf die Programmketten oder -bereiche auf. Sie stellen dem Verwaltungsrat zu folgenden programmrelevanten Geschäften Anträge:

  • Wahl der Direktorinnen und Direktoren der Unternehmenseinheiten und der Führungskräfte der zweiten Führungsebene mit programmrelevanter Verantwortung;
  • Änderung der regionalen Studiostandorte;
  • Änderung der regionalen Gliederung in Unternehmens­einheiten;
  • Änderung der programmrelevanten zweiten Führungsebene der Unternehmenseinheiten.

Wenn der Verwaltungsrat die Anträge nicht genehmigt, weist er sie mit Auflagen an den Regionalvorstand zurück. Weicht der Regionalvorstand bei den Programmkonzepten oder der damit verbundenen Mittelaufteilung von den Vorgaben des Verwaltungsrats ab, entscheidet Letzterer. Im Übrigen können die Regionalvorstände dem Verwaltungsrat Anträge zur Qualität und zum Service public der Unternehmenseinheiten stellen. 

Seit dem 1. Mai 2017 ist Jean-Michel Cina Präsident der SRG. Luigi Pedrazzini amtet seit dem 1.  Januar 2020 als Vizepräsident. 

Der Frauenteil im Verwaltungsrat beträgt seit dem 1. Januar 2016 33 Prozent. Der Anteil entspricht den vom Verwaltungsrat definierten Vorgaben.

Amtszeit

Da vier Mitglieder des Verwaltungsrats gleichzeitig Regionalpräsidenten sind und der Bundesrat zwei Verwaltungsratsmitglieder wählt (Art. 34 Konzession), ist eine einjährige Amtszeit für die Mitglieder des Verwaltungsrats nicht angezeigt. Die gesamte Amtszeit in der Funktion als Verwaltungsrat darf zwölf Jahre nicht übersteigen. Am 1. Januar 2020 hat eine neue vierjährige Amtsperiode begonnen.

Interne Organisation

Der Präsident des Verwaltungsrats wird von der Delegiertenversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Er bestimmt einen Sekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrats ist (Zentralsekretär). Der Verwaltungsrat hat die nachfolgenden Ausschüsse und eine ständige Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese informieren ihn mündlich oder mit schriftlich formulierten Vorschlägen sowie mit der Zustellung ihrer Sitzungsprotokolle.

Personalausschuss

Im Personalausschuss hat Jean-Michel Cina den Vorsitz. Neben Alice Šáchová-Kleisli (Stv.) sind Andreas Schefer und Mario Annoni die weiteren Ausschussmitglieder. Der Personalausschuss beurteilt zuhanden des Verwaltungsrats die Personalpolitik des Unternehmens, bereitet die Wahlgeschäfte vor und unterstützt ihn bei der Festlegung der Gehaltsrahmen der obersten Kader des Unternehmens, der Vergütungen der Vereinsorgane sowie der maximalen Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Im Auftrag des Verwaltungsrats nimmt der Personalausschuss die arbeitsvertraglichen Beziehungen zum Generaldirektor wahr. Weiter macht er Vorschläge zu einer ausgewogenen Zusammensetzung des Verwaltungsrats und bereitet die Wahl des Generaldirektors und weiterer Kader vor. 2020 hielt er fünf ordentliche Sitzungen ab.

Prüfungs- und Finanzausschuss

2020 gehörten diesem Ausschuss Ursula Gut-Winterberger (Vorsitz), Andreas Schefer (Stv.), Luigi Pedrazzini und Marc Furrer an. Luigi Pedrazzini ist die reglementarisch vorgesehene Verbindungs­person zwischen dem Prüfungs- und Finanz­ausschuss einerseits und dem Investitions­ausschuss andererseits. 

Der Prüfungs- und Finanzausschuss beurteilt die finanzielle Verfassung des Unternehmens zuhanden des Verwaltungsrats und unterstützt ihn bei der Festlegung der Grundzüge des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung sowie der Oberaufsicht über die Geschäftsführung im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen.

Er beurteilt:

  • die Organisation, Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Arbeit der Internen Revision und der Revisionsstelle sowie ihr Zusammenwirken; 
  • die Unabhängigkeit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS); 
  • die Qualität des Rechnungswesens und der finanziellen Berichterstattung aufgrund der Beurteilung durch die Interne Revision und die Revisionsstelle; 
  • die Einhaltung der Normen (Compliance).

Der Prüfungs- und Finanzausschuss traf sich 2020 zu vier Sitzungen. Der Präsident der SRG kann auf Wunsch bei besonderen Themen mit beratender Stimme teilnehmen.

Investitionsausschuss

Die Mitglieder dieses Ausschusses sind Luigi Pedrazzini (Vorsitz), Sabine Süsstrunk (Stv.), Vincent Augustin und Mario Annoni. Der Investitionsausschuss beurteilt zuhanden des Verwaltungsrats den Investitionsbedarf des Unternehmens und unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festlegung von Organisation und Verfahren im Investitionsbereich. Der Investitions­ausschuss prüft die Investitions­strategie, die Masterpläne (langfristige Richtpläne), den Investitionsplan, das Investitions­­budget sowie die Investitions- und Desinvestitions­vorlagen, die der Zustimmung des Verwaltungsrats bedürfen. Schliesslich liegt es in seiner Verantwortung, die Umsetzung von grossen oder strategisch wichtigen Investitions­vorhaben zu verfolgen. Der Investitions­ausschuss traf sich 2020 zu vier Sitzungen.

Ausschuss SWI swissinfo.ch

Die Mitglieder sind Alice Šáchová-Kleisli (Vorsitz), Sabine Süsstrunk (Stv.) und Vincent Augustin. Der Ausschuss SWI swissinfo.ch, der sich 2020 zu zwei Sitzungen getroffen hat, bereitet einerseits Geschäfte für den Verwaltungsrat SRG vor und hat andererseits Entscheidungskompetenzen in folgenden Themen:

  • Beratung und Genehmigung des Angebotskonzepts und der damit verbundenen Mittelzuweisung im Rahmen der Vorgaben des Verwaltungsrats 
  • Wahl der fünf Mitglieder des Publikumsrats und Genehmigung seines Reglements 
  • Vergütung des Publikumsrats und der Ombudsstelle SWI swissinfo.ch nach vergleichbaren Ansätzen innerhalb der SRG 
  • Genehmigung des jährlichen Berichts zu Service public und Qualität von SWI swissinfo.ch 
  • Vorberatung der Anpassungen der Leistungsvereinbarung mit dem Bund (alle vier Jahre)

Transparenzausschuss

Dieser Ausschuss setzt sich aus dem Präsidenten SRG, Jean-Michel Cina, dem Vizepräsidenten des Verwaltungsrats, Luigi Pedrazzini, und der Vorsitzenden des Prüfungs- und Finanzausschusses, Ursula Gut-Winterberger, zusammen. Der Ausschuss überprüft die für das Kapitel Corporate Governance des Geschäftsberichts erhobenen Angaben der Mitglieder des Verwaltungsrats. Er beurteilt die Selbstdeklarationen der Mitglieder des Verwaltungsrats zu den weiteren Interessen­bindungen, Reputationsrisiken, Verträgen und Sachverhalten. 

Bei einem bestehenden oder potenziellen Interessens­konflikt oder Reputationsrisiko unterbreitet er dem Verwaltungsrat den Sachverhalt mit einer Empfehlung zum Entscheid. Bei der Behandlung von Geschäften, die ein Mitglied des Ausschusses betreffen, tritt es in den Ausstand. Der Transparenz­ausschuss tagte 2020 einmal.

Ausschuss Digitale Transformation 

Die Mitglieder des Ausschusses sind Jean-Michel Cina (Vorsitz), Alice Šáchová-Kleisli (Stv.), Marc Furrer und Sabine Süsstrunk. Der Ausschuss beurteilt zuhanden des Verwaltungsrats die mittel- bis langfristige Entwicklung eines modernen Service public und dessen Auswirkungen auf das Angebot der SRG. Er begleitet die Angebotsstrategie der SRG und für das Unternehmen strategisch relevante Innovationsprojekte, insbesondere im Bereich der digitalen Transformation. Der Ausschuss Digitale Transformation traf sich 2020 zu vier Sitzungen, an denen auch der Generaldirektor, der Zentralsekretär sowie der Direktor Entwicklung und Angebot teilnahmen. 

Arbeitsgruppe der Regionalpräsidenten

Unter dem Vorsitz des Präsidenten SRG tauschen die Präsidenten der Regionalgesellschaften Erfahrungen zu den Aufgaben aus, die auf den Statuten der SRG und der Vereinsstrategie basieren und in ihrer abschliessenden Kompetenz stehen. Die Arbeitsgruppe kann dazu gemeinsame Initiativen, Methoden und Instrumente entwickeln. Im Weiteren erstattet sie dem Verwaltungsrat in geraden Jahren Bericht zur Wirksamkeit der Methoden und Instrumente der Programmkonzepte sowie zum Zahlungsrahmen und schlägt ihm dazu Änderungen vor. Die Arbeitsgruppe tagte 2020 dreimal.

Interessenbindungen

Die weiteren wesentlichen Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie die politischen Ämter sind bei den einzelnen Mitgliedern aufgeführt.

Kreuzverflechtungen

Es besteht keine gegenseitige Einsitznahme im Verwaltungsrat zwischen der SRG und einer anderen Gesellschaft ausserhalb des Vereins oder seines Konsolidierungskreises. 

Arbeitsweise des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat traf sich 2020 zu sechs ordentlichen Sitzungen. 

Je nach Thema und Bedarf werden Mitglieder der Geschäftsleitung, Bereichsleiterinnen oder Bereichsleiter der Generaldirektion, weitere Verantwortliche und Fachspezialistinnen oder aussenstehende Experten beigezogen. Der Verwaltungsrat nahm 2020 eine Selbstbeurteilung seiner Arbeit vor.

Informations- und Kontrollinstrumente

Der Verwaltungsrat verfügt über folgende Informations- und Kontrollinstrumente:

  • Zweimal pro Jahr erstelltes Strategie-Reporting mit Indikatoren zur Beurteilung der Zielerreichung sowie Informationen zum Stand der Realisierung der strategischen Projekte 
  • Zweimal pro Jahr Erwartungsrechnung (Finanzreporting) 
  • Jahresrechnung 
  • Budget und Mittelfristplan 
  • Jährlicher Compliance-Bericht 
  • Jährlicher Risikobericht 
  • Jährlicher Bericht internes Kontrollsystem (IKS) 
  • Jährlicher Beteiligungsbericht 
  • Jährlicher Revisionsplan der Internen Revision 
  • Revisionsberichte der Internen Revision und der Revisionsstelle sowie den umfassenden Bericht der Revisionsstelle an den Verwaltungsrat 
  • Jährlicher Bericht über die Mittelzuweisung an die Regionalgesellschaften 

Die Interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat sowie den Prüfungs- und Finanzausschuss bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und Kontrollpflichten. Sie ist dem Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrats unterstellt. 

Im Herbst 2020 wurden Vorwürfe der Belästigung bei RTS, später auch bei RSI bekannt. Die Interne Revision hat daraufhin untersucht, wie die im Unternehmen vorhandenen Instrumente zum Schutz der persönlichen Integrität der Mitarbeitenden funktionieren, ob sie genügend bekannt sind und genutzt werden und ob es weitere Instrumente braucht. Unterstützt wurde die Interne Revision dabei von Dr. Claudia Kaufmann, ehemalige Leiterin des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und langjährige Ombudsfrau der Stadt Zürich. Für weitere Informationen siehe srgssr.ch > News & Medien.