Verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle

Der Verein SRG veranstaltet Radio- und Fernsehprogramme und erbringt publizistische Leistungen (Onlineangebot, Teletext, Angebot für das Ausland). Zu diesem Zweck betreibt der Verein das Unternehmen SRG. Die SRG steht mit ihrem Service-public-Angebot im Dienst der Allgemeinheit und verfolgt keinen Gewinnzweck. Der Auftrag der SRG stützt sich auf die Schweizerische Bundesverfassung (BV), das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 24. März 2006, die Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vom 9. März 2007 sowie die Konzession des Bundesrats vom 29. August 2018. 

Oberstes Organ des Vereins ist die Delegiertenversammlung. Im Sinne des Vereinsrechts ist der Verwaltungsrat auch der Vereinsvorstand. Er leitet und beaufsichtigt sowohl den Verein als auch das Unternehmen. Der oder die Generaldirektor:in führt das Unternehmen zusammen mit der Geschäftsleitung SRG im Rahmen der vom Verwaltungsrat übertragenen Kompetenzen.

Trägerschaft 

Die Trägerschaft des Vereins SRG besteht aus vier Regionalgesellschaften: 

  • Verein SRG.D: Radio- und Fernsehgesellschaft der deutschen und rätoromanischen Schweiz 
  • Verein SSR.SR: Société de radiodiffusion et de télévision de la Suisse romande 
  • Genossenschaft SSR.Corsi: Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana 
  • Verein SRG.R: SRG SSR Svizra Rumantscha

Die Regionalgesellschaften SRG.D und SSR.SR setzen sich wiederum aus je sieben Mitglied­gesellschaften zusammen, wobei die SRG.R eine Mitgliedgesellschaft der SRG.D ist, soweit sie nicht als Regionalgesellschaft selbstständig handelt. Ende 2023 sind 23’532 Personen aus der ganzen Schweiz Mitglieder der SRG-Trägerschaft.

Die Regionalgesellschaften verankern die SRG in der Gesellschaft, regen die öffentliche Debatte über den medialen Service public an und nehmen Einfluss auf die Ausrichtung und Qualität der Radio- und Fernsehprogramme sowie des übrigen publizistischen Angebots der SRG. Ihre Regionalräte

  • bringen die gesellschaftlichen und kulturellen Anliegen der Regionen ein, 
  • nehmen Kenntnis von der Berichterstattung der Unternehmenseinheiten zur Qualität und zum Service public sowie von den Programmkonzepten*, 
  • stellen dem Regionalvorstand Prüfungsanträge zu Programmkonzepten,
  • bestimmen die Delegierten und 
  • nehmen weitere Aufgaben wahr, sofern dafür nicht die Vereins- oder Genossenschafterversammlung oder der Regionalvorstand zuständig ist. 

* Das Programmkonzept beschreibt die allgemeine Ausrichtung, die strategische Stossrichtung bezüglich Zielgruppen und Marktziele, die Grobstruktur des Inhalts und die Entwicklungslinien einer Programmkette (zum Beispiel Radio SRF 1), eines Programmbereichs (zum Beispiel Information) oder eines übrigen publizistischen Angebots (zum Beispiel das regionale Onlineangebot). Es beruht auf dem Programmauftrag, den Anforderungen zur Programmqualität des RTVG und der Konzession sowie auf programmstrategischen Vorgaben des  Verwaltungsrats. 

Die Regionalgesellschaften erfüllen die Aufgaben, die ihnen gemäss Artikel 4 der Statuten SRG zugewiesen werden. Die am 15. Juni 2021 von der ausserordentlichen Delegiertenversammlung verabschiedete nationale Trägerschaftsstrategie formuliert die Zielsetzungen. Die daraus abgeleiteten Massnahmen werden von den Regionalgesellschaften konkretisiert und umgesetzt.
Die vier Regionalvorstände leiten die Regionalgesellschaften und wirken gemäss SRG-Statuten bei programmrelevanten Geschäften des Verwaltungsrats SRG mit.

Jede Regionalgesellschaft verfügt über einen Publikumsrat, der den Kontakt zwischen den Programmverantwortlichen und dem Publikum stärkt. Der Publikumsrat unterstützt die Programmarbeit, indem er Feststellungen, Vorschläge und Anregungen macht. Die Präsidien der Publikumsräte treffen sich mehrmals jährlich: Sie tauschen Erfahrungen aus, entwickeln Methoden oder Instrumente und koordinieren die Angebotsbeobachtungen. In jeder Sprachregion haben die Publikumsräte eine Ombudsstelle eingerichtet, welche die Beanstandungen des Radio- und Fernsehprogramms sowie des übrigen publizistischen Angebots behandelt. 

Vereinsstruktur

Berichtsjahr 2023, inklusive Veränderungen per 1. Januar 2024

Unternehmen 

Das Unternehmen ist gleichbedeutend mit dem Konzern. Er umfasst das Stammhaus (Generaldirektion und Unternehmenseinheiten), das juristisch Teil des Vereins ist, und zwei Tochtergesellschaften. Die Radio- und Fernsehprogramme sowie die übrigen publizistischen Angebote werden von den fünf Unternehmenseinheiten produziert: 

  • Radiotelevisione svizzera (RSI)
  • Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR)
  • Radio Télévision Suisse (RTS)
  • Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)
  • SWI swissinfo.ch (SWI)

In der Generaldirektion sind die zentralen Führungs- und Stabsbereiche des Konzerns zusammengefasst. Zu den Stabsbereichen gehören das Generalsekretariat, die Medienstelle und Public Affairs. Zu den Führungsbereichen gehören Operationen, Entwicklung und Angebot, Business Unit Sport, Finanzen und Human Resources, die alle dem Generaldirektor direkt unterstellt sind.

Die SRG hat eine aktive Tochtergesellschaft: die nicht kotierte SWISS TXT AG (siehe Beteiligungsverzeichnis). Der oder die Verwaltungsratspräsident:in von SWISS TXT ist in der Regel Mitglied der SRG-Geschäftsleitung und wird durch diese bestimmt. Die Tochtergesellschaft Telvetia SA ist derzeit inaktiv. Sie wird infolge ausstehender Forderungen bis 2025 weitergeführt und danach voraussichtlich liquidiert. 

SWISS TXT ist das Multimedia-Kompetenzzentrum der SRG. Sie bietet ICT/Infrastruktur-, Video- und Accessibility-Services (Untertitelung, Audiodeskription, Übersetzung in Gebärdensprache) sowohl unternehmensinternen als auch externen Kunden an. Mit rund 300 Mitarbeiter:innen an sechs Standorten ist SWISS TXT in drei Sprachregionen der Schweiz vertreten. 

Unternehmensstruktur

Tochtergesellschaften

Kapitalstruktur 

Das Eigenkapital der SRG beträgt per 31. Dezember 2023 506,6 Millionen Franken und setzt sich aus einer Grundreserve von 480 Millionen Franken sowie einer Gewinnreserve von 26,6 Millionen Franken zusammen.